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Die „besonderen“ Schutzgebiete

Tartscher Bühel (Foto: IDM/Angelika Schwarz)

Vier Gebiete in den Gemeinden Aldein, Laas, Lana, Mals und St. Pankraz werden in „Besondere Schutzgebiete“ umgewandelt. Die Details.

Mit den vier „Gebieten von Gemeinschaftlicher Bedeutung“ (GGB) der insgesamt 44 Natura-2000-Gebiete, die Südtirol derzeit zählt, hat sich die Landesregierung befasst. Es handelt sich um das Biotop Pigleidermoos in der Gemeinde Aldein, das Biotop Tartscher Bühel in der Gemeinde Mals, die Gaulschlucht in den Gemeinden Lana und St. Pankraz und die Schgumser Möser in der Gemeinde Laas. Sie waren 2017 per Landesregierungsbeschluss als GGB ausgewiesen worden. Laut dem europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 müssen sie verpflichtend in „Besondere Schutzgebiete“ (BSG) umgewandelt werden. Dem hat die Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Peter Brunner nun zugestimmt.

„Mit diesem Verfahrensschritt verbunden ist die Festlegung spezifischer Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen für die einzelnen Gebiete, deren Lebensräume und Arten“, erklärt Landesrat Brunner. „Diese sind von der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung in Zusammenarbeit mit der Landesabteilung Forstdienst ausgearbeitet und in so genannte ‚formats‘ eingetragen worden, die wir ebenfalls genehmigt haben.“

Bei den formats handelt es sich um technische Vorlagen, die vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (Mase) vorgegeben und von der EU-Kommission gutgeheißen worden sind. Sie enthalten die Ziele und die Maßnahmen für die „Besonderen Schutzgebiete“ und haben eine zeitlich uneingeschränkte Gültigkeit. Im Vorfeld hatte die Landeskommission für Raum und Landschaft Ende November ein positives Gutachten zu den formats und zur Umwandlung der „Gebiete Gemeinschaftlicher Bedeutung“ (GGB) in „Besondere Schutzgebiete“ (BSG) erteilt. Als nächsten Schritt werden die genehmigten formats nun an das Ministerium übermittelt.

Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000

Natura 2000 ist ein Projekt der Europäischen Union, mit dem Ziel, ein europäisches Netzwerk von Schutzgebieten zu schaffen, um die natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie die wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und die wild lebenden Vogelarten langfristig zu schützen und somit die Artenvielfalt zu erhalten. Die rechtlichen Grundlagen für Natura 2000 bilden die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (92/43/EWG), kurz FFH-Richtlinie, und die Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG).

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