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„Das ist ein Paradgimenwechsel“

Mit der Einführung des CIN-Codes und der Abschaffung der Schlüsselboxen möchte der Staat die illegale Kurzzeitvermietung in die Schranken weisen. Kann das gelingen?

von Markus Rufin

Die touristische Kurzzeitvermietung wird zunehmend kritischer beäugt. Die steigende Beliebtheit und die einfache Handhabe bei Plattformen wie Airbnb hat dazu geführt, dass auch Personen, die dazu eigentlich nicht berechtigt wären, ihre Wohnungen für touristische Zwecke vermieten.

Insbesondere gegen diese illegale touristische Kurzzeitvermietung soll im kommenden Jahr in Italien besonders streng vorgegangen werden. Gleich zwei Maßnahmen sollen dazu führen, dass das Phänomen eingeschränkt wird.

Zum einen das Verbot der Schlüsselboxen. Es handelt sich hierbei nur um ein umgangssprachliches Verbot, da damit lediglich erneut betont wird, dass die Identität der Gäste, die in einem touristischen Betrieb übernachten, innerhalb von 24 Stunden überprüft werden soll. Die zweite Maßnahme ist die Einführung des CIN-Codes, den künftig alle Betriebe die touristischen Betten anbieten – egal ob gewerblich oder nicht – anführen müssen.

Die Einführung beider Maßnahmen hatte teilweise für einen Aufschrei gesorgt, allerdings nicht unter den gewerblichen Betrieben. So begrüßt HGV-Direktor Raffael Mooswalder beide Maßnahmen ausdrücklich, wobei er klarstellt, dass das Gesetz zu den Schlüsselboxen keine wirklichen Neuerungen mit sich bringt.

Im HGV habe man ohnehin immer vom Self-Check-In abgeraten. Dieser sei weiterhin möglich, allerdings müsse das Ausweisdokument innerhalb von 24 Stunden überprüft werden. Für Hotelliere, die das bei mehreren Gästen am Tag machen müssen, ist es demnach einfacher, diese Überprüfung selbst in der Rezeption beim Check-in durchzuführen.

Dennoch zeige das Gesetz auf, dass es ein Fehler im System gibt, meint Mooswalder: „Gewisse Beherbergungsbetriebe ignorieren Verpflichtungen, während sich die gewerblichen Betriebe penibel daranhalten.“

In Kombination mit dem CIN-Code könnte dies aber nun geändert werden. Der HGV hat mit dem nationalen Dachverband Federalberghi die Initiative von Beginn an mitgetragen. „Wir glauben nämlich, dass es eine Maßnahme ist, mit der Beherbergungsbetriebe jeglicher Art eindeutig identifiziert sind. Der Gast weiß, dass es sich um einen regulären Betrieb handelt, der alle Abgaben und Steuern zahlt. Er leistet somit einen Beitrag zur Legalität.“

Der CIN-Code muss künftig nicht nur am Haus selbst, sondern auch bei Online-Inseraten angegeben werden. Umgekehrt dürfen Plattformen keine touristischen Betriebe mehr bewerben, denen der CIN-Code fehlt. Ein Betrieb, der als solcher nicht gemeldet ist, ist so theoretisch auf Airbnb nicht mehr auffindbar.

Sollten Wohnungen dennoch weiterhin illegal touristisch vermietet werden, gebe es nun eine einfache Form der Kontrolle, die der HGV von den Gemeinden auch einfordert: „Es ist einfach einen offiziellen Beherbergungsbetrieb genauer zu kontrollieren, aber es ist etwas anderes bei den Bürgern, die hin und wieder etwas an Gäste vermieten, auch hinzuschauen.“

Prinzipiell wären Kontrollen auch ohne CIN-Code nötig gewesen, mit der ab 1. Jänner geltenden Maßnahme gebe es aber keine Zweifel mehr, ob ein Betrieb Zimmer touristisch verbieten darf oder nicht.

Ähnlich begeistert zeigt sich auch Hannes Gasser, er ist Präsident des Privatzimmervermieter-Verbandes. Das Schlüsselboxenverbot werde allerdings häufig falsch verstanden. Auch er betont, dass damit nicht der Self-Check-In abgeschafft wird. Es sei weiterhin möglich, Codes für Wohnungen über digitale Schließsysteme zu verschicken und so bei der Ankunft des Gastes flexibel zu bleiben.

Einer Schätzung von Landesrat Luis Walcher zufolge gibt es in Südtirol insgesamt 6.000 bis 7.000 Wohnungen, die nicht gemeldet sind und dennoch kurzzeitvermietet werden.

Auch Gasser glaubt, dass insbesondere der CIN-Code dazu beitragen wird, dieses Phänomen einzuschränken: „Viele werden es unterschätzen, der CIN-Code wird aber ein Paradigmenwechsel – also ein Gamechanger – sein. Es wird erstmals eine Kontrollform geben, die man perfekt anwenden kann, um die schwarzen Schafe zu identifizieren. Die meisten Betriebe in Südtirol haben sich bereits registriert.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (9)

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  • bananajoe

    Leben und leben lassen. Einfache Zimmervermietung ist weder eine Dienstleistung, noch gibt es eine Form von Wertschöpfung. Warum soll das illegal sein? Ich werde doch mit meinen 4 Wänden machen können was ich will

  • romy1988

    @bananajoe: bananendumm, dein Kommentar. Wo bleiben wir denn, wenn jeder machen kann, was er will, ohne sich an Vorschriften halten zu müssen!

  • asd

    Wenn der HGV meint, der CIN Code sorgt dafür, dass ein Hotelier oder Vermieter eine absolut weiße Weste hat, dann wundert mich nicht, dass jemand der weniger Steuern zahlen möchte, beim HGV nicht unbedingt richtig ist.

  • exodus

    @bananajoe Was behaupten Sie für einen Unsinn! Wir leben in keiner Bananenrepublik, Zimmervermietung ist ein Gewerbe mit Einkommen und solches muss angemeldet und versteuert werden.
    Niemand kann in seinen 4 Wänden tun und lassen wie es ihm passt. Sie können ja auch nicht Ihre Wohnung oder Haus nach Belieben umbauen ohne Baukonzession. Vielleicht wäre es für Sie an der Zeit sich an die Vorschriften zu halten, bevor Sie einen Besuch von der Finanz bekommen, denn dann zahlen Sie für immer und alles. „LA LEGGE NON PERMETTE IGNORANZA“

  • norbert234

    Das „Problem AIRBNB“ könnte man ja so wie in einigen Kanadas Provinzen lösen.
    Einfach die Vermiet – Dauer auf mindestens 7 Nächte anheben. Wohl gemerkt mindestens!!
    Weil kaum ein Airbnb-ler bleibt länger als 2-3 Nächte.
    In Kanada wurden so wieder Wohnungen für die Ansässige Bevölkerung frei.

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