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„Rechtmäßige Kündigung“

Der Staatsrat hat entschieden: Die lukrative Tiefgarage Central Parking, für welche der bisherige Betreiber jährlich gerade 630 Euro Pacht bezahlte, geht nun definitiv ans Land.

von Thomas Vikoler

Verständlich, dass die Central Parking AG, ihren Goldesel, nicht aus der Hand geben wollte.

Bei einer Jahrespacht von gerade 630,26 Euro inklusive Mehrwertssteuer (der Gegenwert von einer Million Lire), bringen die 460 Tiefgaragen-Stellplätze unter dem Silvius-Magnago-Platz gegenüber dem Bozner Zugbahnhof Hunderttausende Euro an Netto-Einnahmen. Die Kosten für den Bau der Garage Anfang der 1990iger Jahre sind längst amortisiert.

Die Gesellschaft, in der bekannte Bozner Unternehmerfamilien – die Sagburg GmbH der Familie Pernthaler (28,57 Prozent), die Globus AG der Familie Oberrauch (12,50 Prozent), Roland Buratti (zehn Prozent), Karin Rössler (7,50 Prozent) sowie die Oberrauch-Unternehmen Oberfin AG und Oberrauch Zitt AG (jeweils Prozent) – vertreten sind, stellte sich juristisch gegen die vom Konzessionsgeber Land Südtirol ausgesprochene Kündigung. Und forderte eine quasi automatische Verlängerung der Konzession für weitere 29 Jahre.

Doch damit ist die Central Parking AG nun definitiv gescheitert: Die VI. Sektion des Staatsrats hat einen Rekurs der Betreibergesellschaft gegen ein Urteil des Bozner Verwaltungsgericht aus de Jahre 2022 abgewiesen.

Das bedeutet: Die Kündigung der Konzession, ausgesprochen in einem Schreiben des damaligen Vermögensamtsleiters Daniel Bedin, war rechtens. Bedin hatte den Ablauf den auf 29 Jahre ausgelegten Vertrag auf 15. Dezember festgelegt.

Der Staatsrat hat alle Rekursgründe der vom Anwalt Anton von Walther vertretenen Rekursstellerin abgewiesen.

Es bestand demnach weder ein verbrieftes Optionsrecht für die Betriebsgesellschaft auf eine Vertragsverlängerung noch ein Anspruch auf Schadensersatz. Zeitweise hatte die Central Parking AG Schadensersatz in der Höhe von elf Millionen Euro gefordert, aber auch eine Erhöhung der Jahrespacht auf 300.000 Euro abgelehnt.

Auf der Grundlage des nun ergangenen Urteils kann das Land die Führung der Parkgarage nun neu ausschreiben. Rein theoretisch könnte die Central Parking sich ja an der Ausschreibung beteiligen

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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