Das FDSE-Ei
lvh, Gemeindenverband und Landesregierung arbeiten an einer praxisnahen und unbürokratischen Lösung, die den Bedürfnissen der Südtiroler Mietwagenunternehmer/innen gerecht wird.
Kürzlich trafen sich die Vertreter der Mietwagenunternehmer/innen im lvh mit Andreas Schatzer, Präsident des Südtiroler Gemeindenverbandes, dessen Direktor Benedikt Galler und dem internen Berater Klaus Fichter.
Im Zentrum der Gespräche stand das „Foglio di Servizio elettronico“ (FDSE), auf Deutsch das „Elektronische Fahrtenblatt“.
Konkrete Ziele und Forderungen
Der lvh schlägt mehrere Maßnahmen vor, um den administrativen Aufwand rund um das „Elektronische Fahrtenblatt“ (FDSE) zu minimieren. Gemeinden ohne Taxilizenzen – konkret Bozen, Brixen und Meran – sollen von der FDSE-Pflicht ausgenommen werden, sofern dort keine Fahrgäste aufgenommen oder abgesetzt werden. Ziel ist es, die FDSE-Pflicht auf gesamtprovinzieller Ebene auszusetzen.
Alternativ sollte das System sowohl digital als auch analog verfügbar sein, um insbesondere die ältere Generation, die im Schülerverkehr eine wichtige Rolle spielt, zu entlasten. Generell fordert der lvh, den Schülerdienst komplett von der FDSE-Regelung auszunehmen. Ein zusätzlicher Vorschlag sieht vor, Mietwagenunternehmen (NCC) eine Bestätigung auszustellen, die klarstellt, dass Fahrten innerhalb Südtirols kein FDSE erfordern. Dies soll Transparenz schaffen und Missverständnisse bei Fahrten außerhalb der Provinz vermeiden. „Wir sind zuversichtlich, dass uns mit der Autonomie in Südtirol zum Thema Mobilität und Transport einiges in Hinblick auf das Elektronische Fahrtenblatt gelingen wird. Der Weg hin zur praktikablen Lösung für Südtiroler Mietwagenunternehmen ist gelegt, nun warten wir auf den erhofften Erfolg“, erklärt Hansjörg Thaler, Obmann der Mietwagenunternehmer/innen im lvh.
Ermächtigungsausgabesperre und deren Folgen
Ein weiteres zentrales Thema ist die Situation rund um die Ermächtigungsausgabesperre von 2019 bis Mitte 2024. Diese führte dazu, dass Ermächtigungen in vielen Fällen quer durch Südtirol verteilt wurden. Ein konkretes Beispiel ist die Ermächtigung vom Ritten, die an ein Unternehmen in Vahrn vergeben wurde. Obwohl das Unternehmen eine Remise auf den Ritten besitzt, liegt der Haupttätigkeitsschwerpunkt in Vahrn. Diese Situation sorgt für Unzufriedenheit und organisatorische Herausforderungen. Der lvh schlägt daher eine klare Lösung vor: Vahrn sollte eine eigene Ermächtigung für das betroffene Unternehmen ausstellen, um die lokale Nachfrage abzudecken. Gleichzeitig sollte die ursprüngliche Ermächtigung für den Ritten neu ausgeschrieben werden, damit sie einem ortsansässigen Unternehmen zugutekommt.
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