Spätere Verjährung
Ein Urteil der Kassation zu einer Schadensersatzklage aus Südtirol verlängert die Klagemöglichkeiten von Sparern.
Für das Ehepaar aus Andrian stellt der Rechtsstreit auch einen Wettlauf gegen die Zeit dar. Es war bereits über 85 Jahre alt, als es im Jahre 2014 eine Schadensersatzklage gegen die Volksbank einbrachte. Im Jahre 2003 hatten die beiden Rentner über die Volksbank Anleihen der amerikanischen Bank Lehmann Brothers in Höhe von 150.000 Euro gekauft. Nachdem Lehmann in Konkurs ging, war die Investition pfutsch.
Am Landesgericht wurde die Schadensersatzklage gegen die Volksbank abgewiesen. Das Urteil wurde 2019 vom Oberlandesgericht Bozen gekippt, die Volksbank wurde wegen Verletzungen von CONSOB-Bestimmungen zur Zahlung des gesamten Schadensersatzes, der Zinsen und der Prozesskosten aus beiden Instanzen verurteilt. Die Bank zahlte, legte aber Kassationsbeschwerde ein. Sie argumentierte, dass der Anspruch der Anleger auf Schadenersatz verjährt und damit erloschen sei, da die zehnjährige Verjährungsfrist für die Bank ab dem Tag des Kaufs der Anleihen im Jahr 2003 und nicht ab dem Tag des Konkurses der Bank im Jahr 2008 hätte laufen müssen.
Die Kassation hat dazu nun einen Spruch veröffentlicht, den Walther Andreas, Präsident des Aktionärskomitees Südtirol, als „aufsehenerregend“ bezeichnet. Die Höchstrichter stellten fest, dass die zehnjährige Verjährungsfrist nicht ab dem Kauf der Wertpapiere, sondern ab dem Zeitpunkt des Schadenseintritts des Anlegers und somit ab dem Konkurs der Bank läuft.
Laut Andreaus, der auch die Verbraucherschutzorganisation Robin vertritt, gilt der Kassationsspruch auch für die laufende Sammelklage zu den Volksbank-Aktien in Venedig, der sich 650 Sparer angeschlossen haben. Dazu bestehe nun die Möglichkeit, für Schäden bei Aktienkäufen bis Ende 2026 gegen die Bank zu klagen. (tom)
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Kommentare (1)
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heracleummantegazziani
Ich möchte niemand zu nahe treten, aber was hat die Volksbank für einen Rechtsbeistand? Es versteht sich von selbst, dass ein Anspruch auf Schadensersatz, dann eintritt, wenn es zu einem Schaden kommt.