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Teurer Post

Landesgericht Bozen

Ein ehemaliger Hotelangestellter wurde am Landesgericht wegen offensiver Social-Media-Einträge zu 5.000 Euro Geldstrafe und 10.000 Euro Schadensersatz verurteilt.

von Thomas Vikoler

Er sei damals sehr frustriert gewesen, sagt der Verteidiger über den Angeklagten. Das Hotel im Eisacktal, in dem er kurzfristig im August 2021 angestellt war, habe seine Probezeit nicht bestätigt.

Und: Der 50-jährige Südtiroler habe seine Einträger auf der Facebook-Seite des Hotels und auf der Bewertungsplattform Tripadvisor später gelöscht.

Doch Alvise Cappello Della Francesca, Einzelstrafrichter am Bozner Landesgericht, berücksichtigte dies bei der Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Angeklagten nicht.

Er spricht ihn der Verleumdung schuldig. Die Strafe: 5.000 Euro Geldbuße, die allein dann auf Bewährung ausgesetzt wird, wenn der Schadensersatz an den Nebenkläger bezahlt wurde. Der Richter legt ihn auf 10.000 Euro fest. Dazu muss der Angeklagte die Prozessspesen der Zivilpartei in Höhe von 3.900 Euro übernehmen.

Was war passiert?

Wie der Inhaber des Hotels im Zeugenstand erklärt, hat der 50-jährige Südtiroler im Sommer 2021 einen knappen Monat bei ihm gearbeitet. Weil man mit ihm nicht zufrieden gewesen sei, habe man ihn vor Ablauf der Probezeit wieder nach Hause geschickt. Probezeit nicht bestanden.

Doch bald ließ der Ex-Angestellte von sich hören, wie die Social-Media-Beauftragte des Hotels, als Zeugin berichtet. Er postete auf der Facebook-Seite des Hotels, auf die immerhin 12.000 Personen abonniert sind, zwei ziemlich offensive Textbeiträge. Unterschrieben mit seinem Klarnamen. Sie richten sich gegen den Rezeptionisten des Hotels (der im Prozess als Nebenkläger auftritt) und das Hotel selbst (das auf eine Einlassung als Zivilpartei verzichtete).

Ein weiterer Post tauchte auf Tripadviser auf, auch er untergriffig und mit einer Anspielung auf die vermeintliche sexuelle Orientierung des Rezeptionisten.

Es folgte eine Strafanzeige desselben, die Postpolizei musste nicht lange suchen, um den Autor der offensiven Einträge zu identifizieren. Der Namen des Ex-Kollegen und des Absenders stimmten überein.

Für die Staatsanwaltschaft, die eine Geldstrafe von 3.000 Euro beantragt, hat der Angeklagte mit seinen Posts den Rezeptionisten verleumdet und seine Würde verletzt. Der Richter sieht es genauso.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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