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Die verlängerte Ausnahme

Der Verwaltungsrat der Brennerautobahn AG soll weiterhin 24 Mitglieder haben, die entsprechende Ausnahmebestimmung wird bis 2027 verlängert.

von Thomas Vikoler

Im Jahr 2022, als der Passus in einer Art Nacht-Und-Nebel-Aktion im Regionalrat beschlossen wurde, sorgte er für erhebliche Aufregung bei der Opposition. Mit ihm werde es möglich, das sogenannte Madia-Gesetz aus dem Jahre 2014 zu umgehen und die 240.000-Euro-Grenze für Verwaltungsrats-Entgelte zu überschreiten.

Von einer Lex Reichhalter, bezogen auf den damaligen und aktuellen Präsidenten der A22-Gesellschaft, Hartmann Reichhalter, war die Rede.

Doch die Aufregung relativierte sich: Die Bestimmung zielte darauf, den Verwaltungsrat der Gesellschaft, welche die Autobahn A22 betreibt, weiterhin auf 14 Mitglieder zu belassen. Anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen fünf Mitglieder. Und Präsident Reichhalter legte seine Brutto-Entschädigung offen: 102.000 Euro im Jahr.

Gestern hat die Regionalregierung einen Abänderungsantrag zum Haushaltsgesetz beschlossen, mit dem die Maßnahme um weitere drei Jahre bis Ende 2027 verlängert wird.

„Es geht uns darum, in dieser wichtigen Phase für die Autobahngesellschaft die Vertretung der Gebiete entlang der Trasse sicherzustellen“, sagt Regionalassessor Angelo Gennaccaro, einer der Unterzeichner des Abänderungsantrages.

Im Text zum Abänderungsantrag steht, was mit der von Gennaccaro angesprochenen „wichtigen Phase“ gemeint ist: Die erhoffte Neuausschreibung der Konzession für die Autobahn A22, die innerhalb dieses Jahres erfolgen soll. Sicher ist dies – trotz einer gegenteiligen Ankündigung von Bozens Bürgermeister Renzo Caramaschi – laut Präsident Reichhalter bisher nicht. Jeden Tag warte man auf die Mitteilung des Verkehrsministeriums, dass der Europäische Wettbewerb auf der Grundlage eines PPP-Antrags der Brennerautobahn AG startet.

Die Antragstellerin zeigt sich bereit, für die 50-jähriger Dauer der Konzession nicht weniger als 9,3 Milliarden Euro in Infrastrukturen zu investieren. Und es gibt, wie im Abänderungsantrag zum Haushalt vermerkt, ein Vorzugsrecht für die Einbringerin des PPP-Antrags. Sie muss etwaige Konkurrenz-Angebote um lediglich einen Euro überbieten, um den Zuschlag zu erhalten. Die Konzession für die A22 ist seit nunmehr zehneinhalb Jahren verfallen und wurde übergangsmäßig verlängert.

„Angesichts der anstehenden Entscheidungen zum Wettbewerb wäre es nicht klug, Verwaltungsräte aus Gebieten entlang der Trasse, wie etwa Mantua oder Verona, zu streichen. Jetzt braucht es die volle Unterstützung für den Antrag der Brennerautobahn AG“, erläutert Gennaccaro.

Die Amtsentschädigungen für die 14 Verwaltungsräte würden bei einer Genehmigung des Abänderungsantrages nicht erhöht und dürften den höchstmöglichen für einen fünfköpfigen Verwaltungsrat nicht überschreiten, heißt es weiter im Abänderungsantrag.

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