Pauschale Corona-Hilfe
Der KSM erstreitet beim Staatsrat die Auszahlung von Corona-Geldern für den (gestoppten) Behindertentransport. Es geht um mehrere Millionen Euro.
In Südtirol wird, wenn es um die Auszahlung von Beiträgen geht, häufig der kompliziertere Weg gewählt.
Im August 2020 beschloss der Landtag eine finanzielle Unterstützung der Betreiber des Schulverkehrsdienstes und des Begleitdienstes für Schüler mit Behinderung in Gestalt einer einmaligen Entschädigung zur Deckung der Fixkosten.
Die beauftragten Mietwagenfahrer brauchten während der Lockdowns bekanntlich ihren Dienst nicht zu leisten.
Am 25. März 2021 reichte der KSM einen Antrag für eine Entschädigung in Höhe von 4.045.586,61 Euro ein. Doch die zuständige Abteilung lehnte ihn wegen Unvollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab – es war die Vorlage der Betriebsbilanzen des Vorjahres gefordert.
Der KSM legte beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen den abweisenden Bescheid ein – und verlor.
Aus dem Berufungsverfahren vor dem Staatsrat geht die Vereinigung der Mietwagenfahrer nun als Siegerin hervor.
Die VI. Sektion hat das Urteil des Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Verwaltung angewiesen, einen „einfacheren“ Modus für die Berechnung dieser Art der Corona-Hilfen zu finden. Etwa ein Pauschal-System. Dass der KSM damit die beantragten vier Millionen Euro erhält, ist allerdings nicht gesichert. (tom)
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