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Hager darf wieder arbeiten

Heinz Peter Hager nach dem Verhör in Trient

Der Trentiner Untersuchungsrichter Enrico Borrelli hat den Hausarrest im Fall Heinz Peter Hager bestätigt, aber die Kontaktsperre und das Arbeitsverbot aufgehoben.

Es ist ein kleiner Etappensieg für Carlo Bertacchi, dem Anwalt von Heinz Peter Hager.

Der Trentiner Untersuchungsrichter Enrico Borrelli hat am Freitag – wie allenthalben erwartet – den Antrag auf Aufhebung des Hausarrestes für Heinz Peter Hager abgelehnt.

Aber: Richter Borrelli hat den untergeordneten Anträgen der Verteidigung stattgegeben und die Kontaktsperre aufgehoben.

Das heißt:

Heinz Peter Hager, der Bozner Wirtschaftsprüfer und Immobilienentwickler, den die Anti-Mafia-Staatsanwaltschaft von Trient als Drahtzieher einer kriminellen Vereinigung mit mafiösem Zuschnitt ansieht, kann jetzt, nach anderthalb Wochen Hausarrest, mit der Außenwelt kommunizieren.

Und: Richter Borrelli hat auch das Arbeitsverbot für Hager teilweise aufgehoben.

Heinz Peter Hager kann also – aus dem Homeoffice – seiner Arbeit nachgehen mit der Einschränkung, dass er keine Kontakte mit der öffentlichen Verwaltung bzw. öffentlichen Verwaltern haben darf.

Im Fall der Bozner Gemeindebeamtin Daniela Eisenstecken hat der U-Richter dem Antrag der Verteidigung, dass die Beamtin ihre Arbeit in einer anderen Abteilung der Gemeinde wieder aufnehmen kann, abgelehnt.

Aber auch Daniela Eisenstecken darf jetzt Kontakte zu Dritten wahrnehmen.

Anwalt Carlo Bertacchi

 

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