Du befindest dich hier: Home » News » Peters Paket

Peters Paket

LR Peter Brunner (Foto: TZ/Matthias Kofler)

Die Landesregierung hat die Förderrichtlinien für 2025 angepasst, um den Ausbau erneuerbarer Energiequellen und die Steigerung der Energieeffizienz weiter voranzutreiben.

Von Matthias Kofler

Peter Brunner legt den Kurs fest: „Unser Ziel ist es, das starke Engagement im Bereich der erneuerbaren Energien fortzusetzen, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und gleichzeitig die Energiekosten für die Bevölkerung und Unternehmen nachhaltig zu senken.“ Auf Vorschlag des Klimaschutz-Landesrats hat die Landesregierung die neuen Förderrichtlinien für 2025 beschlossen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Energetische Sanierung von Mehrfamilienhäusern:
Für Kondominien mit mindestens fünf beheizten Baueinheiten und fünf Eigentümern bleibt der Fördersatz bei 80 % der zulässigen Kosten, wenn der KlimaHaus-Standard B oder R erreicht wird. Bei Erreichung des KlimaHaus-Standards B werden nun auch Solaranlagen für die zentrale Warmwasserbereitung mit 80 % gefördert. Bei Erreichen des KlimaHaus-Standards C liegt die Förderung bei 50 %.
Förderung von Heizungsanlagen und Wärmepumpen:
Der Austausch von Heizkesseln, die älter als 15 Jahre sind, sowie der Anschluss an Fernheizungen oder der Einbau von Wärmepumpen wird weiterhin mit 40 % der zulässigen Kosten unterstützt. Neu ist, dass bei der energetischen Sanierung auch der Einbau von Wärmepumpen mit bestehenden Photovoltaikanlagen gefördert wird, wenn die Gebäude den KlimaHaus-Standard E oder R erreichen.
Förderung für kleinere Gebäude:
Bei Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten gilt weiterhin die Förderung von 50 % der zulässigen Kosten, wenn der KlimaHaus-Standard B oder R erreicht wird.
Förderung von Photovoltaikanlagen:
Für kleine Unternehmen bleibt der Fördersatz für netzgebundene Photovoltaikanlagen bei 20 %. Neu ist, dass Anlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt-Peak (kWp) gefördert werden, anstatt wie bisher nur mit maximal 50 kWp. Für soziale Träger wie Seniorenheime wird der Fördersatz für den Einbau von Photovoltaikanlagen von 30 % auf 50 % angehoben.

Die Förderanträge können ab dem 1. Januar bis zum 31. Mai 2025 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Fernheizwerke und Stromverteilungsunternehmen haben Zeit bis zum 30. Juni, ihren Antrag zu stellen.

Die Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden, um förderfähig zu sein.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (12)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

Du musst dich EINLOGGEN um die Kommentare zu lesen.

2025 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen