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Fahrlässige Tour

Das Strafverfahren zum tödlichen Canyoning-Unfall in Passeier steht vor dem Abschluss, der Beschuldigte kommt mit einer sechsmonatigen Haftstrafe davon.

von Thomas Vikoler

Am 8. Juli 2022 ereignet sich in der Passer auf der Höhe von Gomion in der Gemeinde St. Martin ein tragisches Unglück. Stefanie B., 22, aus Eichstätt in Deutschland, geriet bei einer begleiteten Canyoning-Tour unter einen Wasserfall und ertrank. Die junge Frau war mit dem Seil gesichert, ihren Begleitern – darunter der Organisator der Tour und Guide Erwin Mairginter – gelang es nicht, sie aus den Wassermassen zu befreien.

Zum Tod der jungen Frau leitete die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren zum Tatverdacht der fahrlässigen Tötung ein. Das Verfahren steht nach der diese Woche stattgefundenen Vorverhandlung vor dem Abschluss.

Mairginters Verteidiger Oskar Plörer hat sich mit der Staatsanwaltschaft auf einen gerichtlichen Vergleich über sechs Monate Haft auf Bewährung geeinigt, das entsprechende Urteil soll im Jänner vom zuständigen Voruntersuchungsrichter verkündet werden. Der Strafrahmen für fahrlässige Tötung liegt zwischen sechs Monaten und drei Jahren, angesichts eines Drittels Strafnachlass für die Strafzumessung, kommt der Beschuldigte (beinahe) mit der Mindeststrafe davon.

Voraussetzung dafür war die Auszahlung der durch den Anwalt Martin Fill vertretenen Nebenkläger, die Eltern und Verwandten des Todesopfers. Die Versicherung des Canyoning-Anbieters war zur Zahlung von Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld von gut einer Million Euro bereit.

Im Rahmen eines Beweissicherungsverfahren zum Unfall waren schwerwiegende Verletzungen der Sicherheitsauflagen festgestellt worden. Der Canyoning-Parcours sei, so erklärte Gerichtsgutachter Simone Cecchi aus Empoli, sei insgesamt ohne Genehmigung, also widerrechtlich errichtet worden. Er bestand, ähnlich einem Klettersteig, aus im Fels fixierten Stahlseilen. Das fixe Stahlseil wurde Stefanie B. offenbar zum Verhängnis (und nicht nur), weil es für sie keine Möglichkeit gab, bei hohem Wasserstand – so wie am 8. Juli 2021 – mit dem Kopf über Wasser zu bleiben.

Letztlich fehlte auch das, was laut Ermittlungsergebnis das Leben der jungen Frau hätte retten können. Ein Messer zum Durchschneiden des Kletterseils, mit dem sie über einen Karabiner am Stahlseil fixiert war. Die der Anklage wurde dem Beschuldigten Fahrlässigkeit, Unvorsichtigkeit und Untüchtigkeit vorgehalten.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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