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Rechtskonformes Grab 

Seilbahn Tiers (Foto: lpa/Helmuth Rier)

Das Verwaltungsgericht erklärt die Sanierung von Bausünden an der Tierser Seilbahn nach einem Rekurs von Umwelt-Organisationen für rechtens. 

Die Tierser Seilbahn, die erst seit wenigen Jahren in Betrieb ist, hat eine lange Justiz-Geschichte hinter sich.

Und öffentliche Polemiken wie die 75-Prozent-Landesfinanzierung. Es gab ein Strafverfahren wegen rechtswidriger Bauführung nachdem festgestellt worden war, dass die Gebäude sowohl der Berg- als auch der Talstation zu groß ausgefallen waren. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem einige Räumlichkeiten – 529,89 Kubikmeter an der Talstation und 438,12 an der Bergstation – zugemauert wurden.

Auch die Gemeinde Tiers segnete die baurechtliche Sanierung im Landschaftsschutzgebiet ab. Wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts ergibt, erfolgte dies auf rechtskonforme Weise.

Gegen die Baugenehmigungen der Gemeinden Tiers hatten die Umwelt- und Alpinorganisationen Mountain Wilderness, Heimatpflegeverband, CAI und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz Rekurs eingelegt. Sie witterten einen rechtswidrigen Schwindel durch den „tombamento“, wie man das Zumauern von bestehenden Gebäuden auf Italienisch nennt. Also das Anlegen eines Grabes für Volumina, die nicht mehr genutzt werden dürfen.

Das Verwaltungsgericht hat zur technischen Überprüfung der Arbeiten zum Varianteprojekt eigens einen Gutachter beauftragt, der sie als korrekt einstufte – und dafür 5.328 Euro kassierte (anstatt der von ihm geforderten 8.485,78 Euro). Den vom Gericht anerkannten Betrag müssen laut Urteil nun die Rekurssteller berappen.

Abgelehnt wurde ihr Rekurs allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen – hier geben die Richter den Umwelt- und Alpinorganisationen mit Verweis auf staatliche Umweltbestimmungen teilweise Recht -, sondern wegen Unzulässigkeit. Es fehle das Klageinteresse. Das Varianteprojekt betreffe vornehmlich unterirdische Kubatur, die von außen nicht sichtbar sei. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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