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Rechtskonformes Grab 

Seilbahn Tiers (Foto: lpa/Helmuth Rier)

Das Verwaltungsgericht erklärt die Sanierung von Bausünden an der Tierser Seilbahn nach einem Rekurs von Umwelt-Organisationen für rechtens. 

Die Tierser Seilbahn, die erst seit wenigen Jahren in Betrieb ist, hat eine lange Justiz-Geschichte hinter sich.

Und öffentliche Polemiken wie die 75-Prozent-Landesfinanzierung. Es gab ein Strafverfahren wegen rechtswidriger Bauführung nachdem festgestellt worden war, dass die Gebäude sowohl der Berg- als auch der Talstation zu groß ausgefallen waren. Das Verfahren wurde eingestellt, nachdem einige Räumlichkeiten – 529,89 Kubikmeter an der Talstation und 438,12 an der Bergstation – zugemauert wurden.

Auch die Gemeinde Tiers segnete die baurechtliche Sanierung im Landschaftsschutzgebiet ab. Wie ein Urteil des Verwaltungsgerichts ergibt, erfolgte dies auf rechtskonforme Weise.

Gegen die Baugenehmigungen der Gemeinden Tiers hatten die Umwelt- und Alpinorganisationen Mountain Wilderness, Heimatpflegeverband, CAI und der Dachverband für Natur- und Umweltschutz Rekurs eingelegt. Sie witterten einen rechtswidrigen Schwindel durch den „tombamento“, wie man das Zumauern von bestehenden Gebäuden auf Italienisch nennt. Also das Anlegen eines Grabes für Volumina, die nicht mehr genutzt werden dürfen.

Das Verwaltungsgericht hat zur technischen Überprüfung der Arbeiten zum Varianteprojekt eigens einen Gutachter beauftragt, der sie als korrekt einstufte – und dafür 5.328 Euro kassierte (anstatt der von ihm geforderten 8.485,78 Euro). Den vom Gericht anerkannten Betrag müssen laut Urteil nun die Rekurssteller berappen.

Abgelehnt wurde ihr Rekurs allerdings nicht aus inhaltlichen Gründen – hier geben die Richter den Umwelt- und Alpinorganisationen mit Verweis auf staatliche Umweltbestimmungen teilweise Recht -, sondern wegen Unzulässigkeit. Es fehle das Klageinteresse. Das Varianteprojekt betreffe vornehmlich unterirdische Kubatur, die von außen nicht sichtbar sei. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (11)

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  • pingoballino1955

    Il trucco cé, e si vede,????

    • hermannh

      Bongobongo: den Freispruch wird es wohl gegeben haben weil jetzt alles ok ist. Einen Richterspruch sollte man in einer Demokratie anerkennen. Auch wenn es der eigenen Partei nicht passt.

      Ihr Kölle-Heinis habt ein sonderbaren Verständnis von Gerichtsbarkeit.

      • pingoballino1955

        hermannh,wenn man Zumauern musste ,dann war wohl was dran,oder? Was willst du von Gerichtsbarkeit reden ,kauf dir den codice civile und penale dann kannst nach dessen Durchlesen mitreden! Da gibt es dann kein Schönreden und Verdrehen der Tatsachen mehr!

  • hoi_du

    .. nachdem die Talstation der Tierser Seilbahn auf Grund der BNG Tiers steht, welche vom Gemeindeausschuss verwaltet wird, stellt sich die Frage wie die Tierser Seilbahn zu dem Unterbaurecht gekommen ist. Nachdem die BNG Tiers über keine Satzung verfügt, dürfte auch dem Gemeindeausschuss als Treuhänder jegliche Legitimation für einen Vertag mit der Tierser Seilbahn gefehlt haben … und ob unter diesem Gesichtspunkt die ausgestellte Baukonzession rechtlich in Ordnung ist, bezweifle ich.?

  • hermannh

    Roter Jörgl: Urteile sind immer von Richtern!

    Mir sagt keiner was vor 🙂 also dass mit unter „Fuchtel stehen“ trifft wohl auf Dich zu 🙂

  • hoi_du

    … dass bei der Tierser Seilbahn rechtlich nicht alles in Ordnung ist, geht auch aus der Ernennung des Kommissars durch das Land hervor (siehe FF 21.11.24) , da wurde ohne Genehmigung der BNG (treuhänderisch vom Gemeindeausschuss verwaltet) ein Parkplatz auf deren Grund für die Seilbahn durch die Gemeinde errichtet … meines Wissens sogar ohne Baugenehmigung …

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