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Lex Griessmair, ade

Ulli Mair, Roland Griessmair, Francesca Tosolini

Die Region schafft das umstrittene Gesetz ab, das dem Brunecker Bürgermeister Roland Griessmair erlaubt, seinen Beruf trotz Interessenskonflikten auszuüben – pünktlich zu dessen Pensionierung.

Gemeinden-Assessor Franz Locher weist den Vorwurf der Ad-Personam-Gesetzgebung zurück: „Wir haben klare Hinweise erhalten, dass die Regelung verfassungswidrig sein könnte. Deshalb handeln wir jetzt.“ Das habe nichts mit der bevorstehenden Pensionierung des Brunecker Bürgermeisters im Mai 2025 zu tun. Die Grüne Brigitte Foppa sieht das jedoch anders: „Die Lex Griessmair wird mit ihrem Namensgeber in den Ruhestand geschickt. Ein Paradebeispiel für die Perversion der Ad-Personam-Gesetzgebung.“

Zur Erinnerung:

Bereits 2021 entbrannte im Regionalrat ein erbitterter Streit um die Einführung des Gesetzes. Die Opposition kritisierte vehement, dass die Änderung einzig dazu diene, Roland Griessmair unter die Arme zu greifen. Konkret ermöglichte es die Regelung ihm, in seiner eigenen Gemeinde Planungen und Projekte abzuwickeln – unter der Voraussetzung, dass Raumordnungs- und Bauagenden an einen Referenten delegiert werden.

„Die Opposition hat mit aller Kraft versucht, diese Änderung zu verhindern. Die Risiken von Interessenskonflikten waren offensichtlich, und die Maßnahme war völlig verfehlt“, erinnert Foppa. Doch die Mehrheit um Landeshauptmann Arno Kompatscher setzte die Regelung letztlich durch.

Gestern legte die Mehrheit dem 1. Gesetzgebungsausschuss des Regionalrats einen Antrag zur Abschaffung der „Lex Griessmair“ ab der nächsten Amtsperiode vor – eingebracht von Assessor Locher (SVP), der selbst nicht anwesend war. „Offensichtlich besteht kein Bedarf mehr, da der Bürgermeister aufgrund der Mandatsbeschränkung nicht erneut antreten kann. Die Regelung wird mit den Gemeindewahlen 2025 hinfällig und verfällt quasi mit der ,namensgebenden’ Person“, so Foppa und ihre Fraktionskollegin Madeleine Rohrer.

Die Grünen, die für die Abschaffung stimmten, betonen jedoch, dass die Erinnerung an diesen „unsäglichen Abschnitt“ der Südtiroler Politikgeschichte erhalten bleiben müsse. „Was für ein hässliches Kapitel“, resümieren Foppa und Rohrer.

In derselben Sitzung der 1. Gesetzgebungskommission wurde außerdem beschlossen, dass Bürgermeistergehälter künftig auch während der Amtsperiode angepasst werden können. Für das Jahr 2025 bleiben sie jedoch unverändert. (mat)

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