Attacke gegen die Ex
Das Oberlandesgericht bestätigt eine vierjährige Haftstrafe zu einem Mordversuch in Vahrn. Ein 45-jähriger Mann hatte die Ex-Partnerin gewürgt.
Eine Mindeststrafe lässt sich – insbesondere bei einer eindeutigen Beweislage – schwer herabsetzten.
Im März dieses Jahres war ein 45-jähriger Südtiroler im Rahmen eines verkürzten Verfahrens in der Vorverhandlung zu vier Jahren Haft wegen Mordversuchs verurteilt worden.
Das Opfer ist die 41-jährige Ex-Partnerin des Mannes, der sie am 4. März 2023 vor ihrer Wohnung in Vahrn derart stark gewürgt hatte, dass sie beinahe erstickte.
Gegen das Urteil legte der Verurteilte über seinen Anwalt Nicola Nettis Berufung ein, die nun vom Oberlandesgericht erwartungsgemäß abgewiesen wurde.
Es gibt keine Rückstufung auf Körperverletzung, für versuchten Mord sind vier Jahre Haft das absolute Minimum.
Nettis kündigt nun eine Kassationsbeschwerde gegen das Berufungsurteil an – dahinter steckt offensichtlich das Ziel den Haftantritt für seinen Mandanten hinauszuschieben. (tom)
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