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Verlegenheit im Edelweiß

Laut SVP-Statut dürfen Bürgermeister nur drei Amtszeiten absolvieren. Wie die Partei dieses Dilemma salomonisch lösen will, ohne an ihren Grundfesten zu rütteln.

von Matthias Kofler

Die Liste der Bürgermeister, die öffentlich gemacht haben, ein viertes Mal bei den Gemeindewahlen anzutreten, wird immer länger: Paul Romen in Jenesien, Walter Baumgartner in Villanders, Stefan Leiter in Lajen, Robert Alexander Steger in Prettau, Paul Niederbrunner in Mühlwald und Othmar Unterkofler in Burgstall, um nur einige zu nennen. Sie alle nutzen die neue Regelung des Regionalrats, die vor zwei Wochen verabschiedet wurde: In Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern gibt es keine Mandatsbeschränkung mehr – die Bürgermeister dürfen so oft kandidieren, wie sie wollen.

Rechtlich scheint die Sache somit geklärt, doch parteirechtlich wird es schwieriger: Seit 15 Jahren gilt unter dem Edelweiß ein Beschluss der Landesversammlung – des höchsten Organs der Partei –, wonach Bürgermeister nur drei Amtszeiten absolvieren dürfen. Dieser Beschluss ist nach wie vor in Kraft, wie Parteiobmann Dieter Steger dem SVP-Ausschuss mitteilte. Die im SVP-Statut verankerte Mandatsbeschränkung steht jedoch im Widerspruch zum neuen Gemeindewahl-Gesetz. Bürgermeister, die ein viertes Mal antreten wollen, kann man schwerlich daran hindern oder bei Verstoß gegen das Statut vor das Schiedsgericht stellen.

Was also tun? Die Not macht erfinderisch, und so haben die Strategen in der Brennerstraße eine salomonische Lösung gefunden. „Wir haben dieses Regionalgesetz einzig und allein umgesetzt, weil die Rechtsprechung eindeutig ist und wir keine andere Wahl haben, als die staatliche Regelung zu übernehmen“, erklärte Ex-Obmann Philipp Achammer am Montag in der Sitzung. „Sobald die Durchführungsbestimmung für eine autonome Regelung verabschiedet ist, werden wir den alten Zustand – die Mandatsbeschränkung – wiederherstellen.“ Dieser Vorschlag wurde vom Parteiausschuss einstimmig gutgeheißen und muss nun im März von der Landesversammlung ratifiziert werden. Die

Lösung sorgt auch dafür, dass es in Meran nicht zu einem Lagerstreit zwischen den „Dorfkaisern“ und den Mandats-Hardlinern innerhalb der Partei kommt.

Obmann Steger, der seit Herbst alle 116 Gemeinden abklappert, weiß, wie schwierig sich die Kandidatensuche gestaltet – nicht nur für die SVP, sondern auch für die konkurrierenden Listen. „Es gibt immer weniger Interesse, sich auf Verantwortungsebene massiv einzubringen“, sagt er. Die vorübergehende Aussetzung der Mandatsbeschränkung sei eine rechtliche Notwendigkeit: „Wir plädieren gegenüber Rom weiter auf eine autonome Regelung. Aber die Erarbeitung von Durchführungsbestimmungen dauert Jahre, und die nächsten Wahlen finden bereits im Mai statt. Da wir im Gegensatz zur Opposition Verantwortung tragen, um rechtssichere Wahlen zu garantieren und keine Gefahr laufen wollen, dass diese durch Rekurse nachträglich annulliert werden, haben wir die interne Regelung vorübergehend ausgesetzt.“ Mit dieser Lösung stelle man zudem sicher, dass sich die SVP nicht selbst benachteiligt, da die betroffenen Bürgermeister andernfalls möglicherweise auf anderen Listen kandidiert hätten.

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