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Gleiche Chancen

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Projekte zur Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann sowie der Gleichstellung der Frau werden gefördert. Ansuchen können bis 20. Jänner 2025 im Frauenbüro des Landes abgegeben werden.

Die Verbesserung der rechtlichen Situation der Frau, die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen gesellschaftlichen Bereichen und insbesondere eine Gleichstellung im Arbeits- und Wirtschaftsleben zu erlangen, sind Ziele, die in Projektform vom Land Südtirol finanziell gefördert werden.

Es werden zudem Projekte unterstützt, die herkömmliche Rollenzuweisungen hinterfragen und eine gerechte Aufgabenteilung zwischen Frau und Mann fördern, Frauenkultur unterstützen und verbreiten sowie Interesse insbesondere für die kritische Aufarbeitung der Frauengeschichte wecken und Leistungen von Frauen sichtbar machen.

Für die Durchführung der Projekte kann ein Beitrag im Ausmaß von 30 bis 70 Prozent der zugelassenen Ausgaben gewährt werden.

Um den Beitrag ansuchen können Frauenorganisationen, Frauengruppen und -initiativen sowie private Einrichtungen und Körperschaften, in deren Satzung die Verwirklichung der Chancengleichheit zwischen Frau und Mann als Zielsetzung verankert ist und die keinerlei Gewinnabsichten verfolgen.

Die detaillierten Richtlinien, der Vordruck für den Antrag und die weiteren Anlagen sind auf den Webseiten des Landes unter „Beiträge für Projekte im Rahmen der Chancengleichheit“ abrufbar.

Die Anträge müssen innerhalb 20. Jänner 2025 an das Frauenbüro, Landesabteilung Präsidium – Amt für Landessprachen und Bürgerrechte, Dantestraße 11, 39100 Bozen per Einschreiben oder PEC-email ([email protected]) an das Frauenbüro gesendet oder dort persönlich abgegeben werden.

Weitere Informationen gibt es im Frauenbüro unter der Rufnummer 0471 41 69 70 oder der E-Mail-Adresse:[email protected].

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