Die Natura-2000 Ziele
Die Landesregierung hat die Erhaltungsziele und -maßnahmen für die 40 „Besonderen Schutzgebiete“ in Südtirol überarbeitet.
Südtirol zählt derzeit 44 Natura-2000-Gebiete, die rund 150.000 Hektar – also rund 20 Prozent der Landesfläche – einnehmen.
Genau genommen handelt es sich um vier Gebiete von Gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und 40 Besondere Schutzgebiete (BSG).
Mit letzteren hat sich gestern die Landesregierung befasst.
„Wir haben nun eine strategische Maßnahme zur Erfüllung der Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU getroffen“, erklärt Landesrat Peter Brunner. Diese bestehe darin, die umfangreichen Ziele und Maßnahmen für die Besonderen Schutzgebiete in Südtirol, die in den vergangenen Jahren überarbeitet wurden, zu begutachten und das Genehmigungsverfahren dazu einzuleiten.
Bereits 2016 hatte die Landesregierung die Umwandlung in Besondere Schutzgebiete gemäß FFH-Richtlinie und die dazugehörigen Erhaltungsmaßnahmen genehmigt. Diese waren in der Folge aber von der EU-Kommission als nicht zufriedenstellend und zu wenig detailliert und zielgerichtet bewertet worden. Eine Überarbeitung der Erhaltungsziele und -maßnahmen wurde angeordnet.
Die Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung hat 2023 und 2024 in Zusammenarbeit mit der Landesabteilung Forstdienst die erforderlichen detaillierten Ziele und Maßnahmen für die 40 Natura-2000-Gebiete ausgearbeitet. Dabei wurde für jedes Gebiet eine vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) vorgegebene und von der EU-Kommission gutgeheißene technische Vorlage (es sind dies die sogenannten „formats“) verwendet.
Anfang November sind die BürgermeisterInnen der betroffenen Gemeinden über die Inhalte der Erhaltungsziele und die überarbeiteten Erhaltungsmaßnahmen für die Besonderen Schutzgebiete informiert worden.
Wie geht es weiter?
Um die Einbeziehung sämtlicher Betroffener zu gewährleisten, wird der nunmehrige Beschluss der Landesregierung samt aller „formats“ für die 40 Besonderen Schutzgebiete in Südtirol für 30 Tage im Südtiroler Bürgernetz und an den Sitzen der gebietsmäßig betroffenen Gemeinden für die Öffentlichkeit einsehbar sein. Während dieses Zeitraumes können Anmerkungen vorgebracht werden. Danach haben die Gemeinden noch einen weiteren Monat Zeit, ihr Gutachten zu den Erhaltungszielen und -maßnahmen für die betroffenen Gebiete abzugeben. Nach Anhörung der Landeskommission für Raum und Landschaft ist abschließend wiederum die Landesregierung am Zug, die die Erhaltungsziele und Erhaltungsmaßnahmen definitiv genehmigt.
Natura 2000 ist ein Projekt der Europäischen Union, mit dem Ziel, ein europäisches Netzwerk von Schutzgebieten zu schaffen, um die natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie die wild lebenden Tier- und Pflanzenarten und die wild lebenden Vogelarten langfristig zu schützen und somit die Artenvielfalt zu erhalten.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.