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Neue Regeln

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Das Land genehmigt neue Regeln für die Saisonschlussverkäufe. Worin die Neuerungen bestehen.

Ab sofort haben Einzelhandelsbetriebe in Südtirol mehr Zeit, ihre Geschäfte für den Winter- und Sommerschlussverkauf vorzubereiten. Diese Änderung der Handelsordnung wurde  von der Landesregierung auf Vorschlag von LH-Stellvertreter und Wirtschafts-Landesrat Marco Galateo beschlossen.

Die neue Regelung tritt mit dem nächsten Winterschlussverkauf in Kraft.

Kaufleute dürfen drei Kalendertage (nicht mehr nur Werktage) vor Beginn des Abverkaufs mit der Anbringung von Werbeslogans, neuen Preisschildern und der Schaufenstergestaltung beginnen. Bislang war dies erst zwei Tage vor dem Start des Schlussverkaufs erlaubt. Der Winterschlussverkauf beginnt am Mittwoch, den 8. Januar 2025.

„Es handelt sich um eine wichtige Erleichterung für die Handelstreibenden, die wir nach mehreren Treffen mit der Handelskammer und den Verbänden möglich machen konnten. Es ist uns gelungen, die Interessen der Kaufleute in der Stadt und in der Peripherie auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen“, zeigt sich Galateo zufrieden.

hds-Präsident Philipp Moser ist überzeugt, dass die Änderung die Organisation der Vorbereitungen vor den Ausverkäufen für die Handelsbetriebe in Südtirol flexibler und einfacher gestalten wird.

Für den Präsidenten der Fachgruppe Fashion im hds, Markus Rabanser, sind die Saisonschlussverkäufe mit festgelegten Verkaufsterminen nach wie vor von großer Bedeutung: „Das sehen auch 87 Prozent der Einzelhändler, die wir kürzlich zum Thema befragt haben.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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