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Strafe wegen Feuerwerk

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Das Feuerwerk im Oktober, nahe dem Lido in Brixen: Die Zünder der Lichtershow haben eine Strafe erhalten. Werden zu Silvester weitere folgen?

Von Erna Egger

Verena Stenico, Gemeinderätin der Grünen Bürgerliste in Brixen, zeigt sich zufrieden: „Ich hoffe, dass den Bürgern durch diese Antwort des Stadtrates klar wird, dass Feuerwerke verboten sind.“

Der Vorfall geht auf Samstagabend, 12. Oktober, zurück: Gegen 21.30 Uhr waren die Knaller von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe des Lido von Brixen zu hören und zu sehen. Die Grüne Bürgerliste verwies unmittelbar danach darauf, dass Feuerwerke umweltschädlich sind und der Tierwelt schaden.

Sei es Haustiere sowie Wildtiere leiden darunter – das laute Geknalle löst unkontrollierte Angst aus, die zu Panikattacken und Orientierungsverlust führen. „Direkt im Lido-Park leben unzählige Tiere. Durch die Verbrennung von Feuerwerkskörpern kann die Konzentration von Feinstaub zumindest kurzzeitig und lokal deutlich erhöht werden“, so die Vertreter der Bürgerliste.

Sie forderten konkrete Maßnahmen, um dieses schwerwiegende Phänomen zu bekämpfen – und haben hierzu eine Anfrage eingereicht.

Das Abbrennen von Feuerwerken ist laut Landesgesetz aus dem Jahre 2012 zu den Bestimmungen zur Lärmbelästigung verboten. Sie müssen vom Bürgermeister ausdrücklich genehmigt werden. In Brixen verbietet zudem eine Verordnung aus dem Jahr 2002 das Abbrennen der Leuchtkörper.

Wie Stadtrat Thomas Schraffl in seiner Antwort mitteilt, wurde in der Gemeinde nicht um eine Genehmigung angesucht. Sämtliche Ordnungskräfte haben die Aufgabe, zu kontrollieren und Verstöße zu ahnden.  „Bei Verstößen sind Strafen zwischen 300 und 900 Euro vorgesehen“, so Schraffl.

Im Fall im Oktober sei eine Strafe verhängt worden. Die Gemeinderäte der Grünen Bürgerliste, Verena Stenico, Markus Frei und Barbara Wielander unterstreichen: „In der Antwort wurde auch betont, dass es auch in der Silvesternacht verboten ist, Feuerwerkskörper zu zünden, und dass ein Bürger, der Feuerwerke bemerkt, sich an die Stadtpolizei oder andere Behörden wenden kann.“

 

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