„Politischer Hausverstand“
Die SVP hat ihren Weg für die Gemeinderatswahlen definiert. Wie die Kandidatensuche ablaufen soll, wann die Vorwahlen stattfinden und wo nur ein Bürgermeisterkandidat gestellt werden soll.
von Markus Rufin
Die SVP hat am Montag seine Wahlordnung verabschiedet. Revolutionär ist diese nicht, sie zielt viel eher darauf ab, jene Gemeinden, in denen das Edelweiß bereits den Bürgermeister stellt, abzusichern.
Dabei überlässt der Parteiausschuss den Orts- und Koordinierungsgruppen die Art und Weise, wie sie ihren Bürgermeisterkandidaten definieren. Sowohl offene als auch geschlossene Vorwahlen sind möglich. Mehrere SVP-Listen, die die Fraktionen vertreten, soll es nur in Ausnahmefällen. Mehrere Bürgermeisterkandidaten sind hingegen gewünscht, sofern die Konkurrenz nicht zu groß ist. Damit hat der Parteiausschuss die Änderung der Parteistatuten vor zwei Jahren übernommen.
Doch wie genau wird nun definiert, in welchen Gemeinden die Konkurrenz für zwei Bürgermeisterkandidaten zu groß ist? Parteisekretär Martin Pircher erklärt die Wahlordnung im Interview.
Tageszeitung: Herr Pircher, die SVP erlaubt Fraktionslisten bei der Gemeinderatswahl im kommenden Jahr nur in Ausnahmefällen. Was sind solche Ausnahmefälle?
Unser Grundsatz ist das Prinzip der Einheitsliste. Es gibt aber in einigen Gemeinden Besonderheiten, so wie in Klausen. Dort bietet es sich aufgrund der parteipolitischen Umstände an, mit mehreren Listen anzutreten, um auch die Fraktionen zu vertreten. Das sind aber bewusst spezifische Ausnahmesituationen.
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