„Klare Regeln“
Mit Ende des Jahres tritt in Südtirol das neue Landestarifverzeichnis für ambulante Facharztleistungen, Diagnosen und Laboruntersuchungen in Kraft.
Hubert Messner verspricht sich vor allem eines: „Wir haben Planungssicherheit und stellen sicher, dass alle PatientInnen schnell und zuverlässig versorgt werden“, so der Gesundheitslandesrat.
Um was geht es?
Mit 30. Dezember dieses Jahres tritt in Südtirol das neue Landestarifverzeichnis für ambulante Facharztleistungen,Diagnosen und Laboruntersuchungen in Kraft. Einen entsprechenden Beschluss hat die Landesregierung in ihrer gestrigen Sitzung auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Hubert Messner genehmigt.
Das neue Verzeichnis enthält insgesamt 2108 Gesundheitsleistungen, die vom öffentlichen Gesundheitssystem in Südtirol erbracht werden. Ab dem 30. Dezember 2024 werden somit alle Gesundheitsleistungen nach dem neuen Verzeichnis verschrieben. Das bisherige Verzeichnis bleibt voraussichtlich noch für ein Jahr bis zum 30. Dezember 2025 aufrecht, sodass Rezepte, die noch nach dem herkömmlichen System ausgestellt wurden, noch bis Dezember 2025 gültig bleiben und eingelöst werden können.
Die Umstellung erfolgt automatisch, die Patientinnen und Patienten brauchen weiter nichts zu tun.
„Das neue Tarifverzeichnis führt klare Regeln für die Verschreibung von Leistungen und Vormerkung von Terminen ein“, unterstreicht Gesundheitslandesrat Hubert Messner.
Eine wichtige Änderung ergibt sich mit der Einführung des neuen Verzeichnisses für die Vormerkung von Gesundheitsleistungen: Erstmals wird auf staatlicher Ebene eine Maximaldauer für die Vormerkbarkeit von Leistungen eingeführt. Demnach sind Verschreibungen, die nach dem neuen Tarifverzeichnis – also ab 30. Dezember 2024 –ausgestellt werden, innerhalb von sechs Monaten beziehungsweise 180 Tagen vorzumerken. Sobald ein Termin vereinbart ist, behält die Verschreibung ihre Gültigkeit bis zur Erbringung.
Neben den neuen Regeln für Verschreibungen und Vormerkungen führt das neue Tarifverzeichnis auch Verbesserungen auf der Ebene der Leistungen ein. Bestimmte Leistungen, wie etwa die Verwendung spezieller torischer Linsen bei Katarakt-Operationen, werden neu ins Angebot aufgenommen. „Damit wird die Versorgung zeitgerechter gestaltet und auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten abgestimmt“, sagt Landesrat Hubert Messner.
Außerdem werde der Ablauf in den Arztpraxen und bei Terminvergaben einfacher. Die klaren Fristen würden helfen, die Wartezeiten besser zu planen und zu verkürzen. Die Übergangszeit von einem Jahr, in dem beide Verzeichnisse gelten, sorge dafür, dass – so Messner weiter – die Umstellung schrittweise erfolgen kann, ohne dass es zu Unterbrechungen in der Versorgung kommt.
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Kommentare (1)
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pingoballino1955
Gut so,Dr. MESSNER,danke,aber warum erst jetzt Herr Kompatscher??