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Sechs Rekurse

Die geplante Seilbahn von Mühlbach nach Meransen: Sechs Grundeigentümer haben beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen die Eintragung der Trasse in den Bauleitplan durch das Land eingereicht. 

von Erna Egger

Heinrich Seppi nimmt vorweg: „Mich haben diese gerichtlichen Rekurse nicht überrascht. Im Gegenteil. Mich hätte es verwundert, wenn die Grundeigentümer nicht einen gerichtlichen Rekurs eingereicht hätten“, so der Bürgermeister von Mühlbach. 

Am Dienstagabend informierte er in der Gemeinderatssitzung, dass man nun die gerichtliche Entscheidung abwarten müsse, bevor man zum Projekt der Seilbahn von Mühlbach nach Meransen nächste Schritte setzen könne. 

Ein Vorhaben, auf dessen Umsetzung viele in der Eiascktaler Gemeinde warten. 

Mit März 2025 muss nämlich die derzeitige Seilbahn Mühlbach-Meransen ihren Betrieb einstellen. 1957 war diese Pendelbahn in Betrieb genommen worden. Längst hat sie ihre Kapazitätsgrenzen erreicht. 

Seit mittlerweile fast 20 Jahren wird an einer neuen Bahn geplant. Im Jahr 2008 hat die Gemeinde Mühlbach mit der Gitschberg-Jochtal AG ein Seilbahnprojekt erarbeitet, das jedoch eine Verlegung des Seilbahnplatzes in Meransen zur Talstation der Liftanlagen vorsah. Widerstand kam auf, eine Volksbefragung wurde abgehalten – es kam zu einem knappen Ergebnis. 

2019 wurde eine neue Trasse ausgearbeitet, die die Gemeinde in den Bauleitplan eingetragen hat.

Im Oktober 2022 fand in Meransen eine Bürgerversammlung statt, wo sich Bürgermeister Heinrich Seppi den großen Zuspruch für die Neutrassierung holte. 

Die neue Bahn soll beim Bahnhof Mühlbach, das zum Mobilitätszentrum umgestaltet wird, starten und nach Meransen und weiter zur Talstation des Skigebietes verlaufen, um das Skigebiet Gitschberg-Jochtal direkt an die Bahn anzuschließen.

Die Kosten der 2.650 Meter langen Bahn werden auf über 25 Millionen Euro geschätzt. 

In der Bürgerversammlung wurde auch erklärt, dass bei derartigen Projekten im Schnitt rund vier Jahre bis zur Ausschreibung der Arbeiten vergehen. 

In Folge der Bürgerversammlung wurden die urbanistischen Voraussetzungen geschaffen. Mittlerweile hat auch die Landesregierung nach Überprüfung und Ablehnung der Einwände von einigen Grundbesitzern die Bauleitplanänderung genehmigt. Innerhalb der vorgesehenen Frist von 60 Tagen nach der Veröffentlichung des Beschlusses haben nun sechs Grundeigentümer beim Verwaltungsgericht Rekurs gegen diese Bauleitplanänderung durch das Land eingereicht.  

Einer dieser Grundeigentümer ist der Besitzer des Hotels Meransnerhof: Die Bahn würde nämlich laut derzeitiger Trassierung über seinen Gebäuden verlaufen. 

„Jetzt liegt der Ball beim Verwaltungsgericht. Wir müssen nun abwarten, welche Entscheidungen dieses zu den sechs Rekursen fällt“, sagt Seppi. 

Auch die Gemeinde werde sich auf das Gerichtsverfahren einlassen. 

Seppi bleibt optimistisch: Er hofft auf eine baldige Entscheidung des Gerichts und dass an den bisherigen Terminen festgehalten werden kann. „Ich kann der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes nicht vorgreifen. Sofern dieses aber zu unsren Gunsten entscheiden sollte, wäre ein Baubeginn im Jahre 2026 im Bereich des Möglichen.“ 

Überlegt wird zurzeit auch, ob nicht eine integrierte Ausschreibung gemacht wird: Damit würden auf Grundlage der Machbarkeitsstudie die Erarbeitung des Ausführungsprojektes und die Arbeiten selbst gemeinsam ausgeschrieben. 

 

 

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