„Billige Schlagzeile“
Der Bauernbund beschreibt den Steuervergleich zwischen einer Garni und einem UaB-Betrieb als „unvollständig und populistisch“.
von Markus Rufin
Der Steuervergleich der TAGESZEITUNG zwischen einer Garni und einem Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betrieb hat hohe Wellen geschlagen. Ein Steuerexperte hat aufgezeigt, dass ein UaB-Betrieb deutlich weniger Steuern entrichten muss als eine Garni – und das trotz gleicher Voraussetzungen. Um genau zu sein, kommt ein UaB-Betrieb im Beispiel auf 14,7 Prozent Steuern, während die Garni 34,2 Prozent des Reingewinns abgeben muss. Hinzu kommen unterschiedlich hohe Sozialabgaben. Neben der Einkommenssteuer ist es dabei vor allem die unterschiedliche Berechnung der GIS, die für große Unterschiede sorgt. Ein Kritikpunkt, der nun auch dazu geführt hat, dass der Landtag beabsichtigt, die GIS für UaB-Betriebe zu erhöhen.
Während der HGV sich von dieser Berechnung nicht überrascht zeigte, nimmt der Bauernbund das Beispiel nun „mit Verwunderung“ zur Kenntnis. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum der dargestellte Betrieb nicht das Pauschalsystem genutzt hat, obwohl er dies offenbar könnte“, sagt SBB-Direktor Siegfried Rinner. Ebenso bleibt unklar, ob Abschreibungen für Gebäude, Zinsen, Inventar usw. berücksichtigt wurden. „Das Beispiel ist daher unvollständig und populistisch.“
Rinner verweist darauf, dass das Pauschalsystem nicht nur UaB-Betrieben zur Verfügung stehe, sondern auch allen anderen kleinen Betrieben mit einem Jahresumsatz von bis zu 85.000 Euro offenstehe.
Dabei steht es dem Betrieb frei, für welches System er sich entscheidet. Bei höheren Kosten beziehungsweise Investitionen ist eine Rückkehr zur normalen Abrechnung möglich. Dadurch können eine ganze Reihe von Abschreibungen vorgenommen werden und so weniger Steuern bezahlt werden.
Laut dem Bauernbund sei das vor allem bei Höfen mit größeren Investitionen, etwa in Gebäude oder Inventar in der Regel sogar der Fall.
Bauernbund-Direktor Rinner kritisiert dabei den von der TAGESZEITUNG zitierten Steuerberater: „Es ist seine Aufgabe, den Betrieb entsprechend zu beraten, was er in diesem Fall offensichtlich nicht tut. Auch daran zeigt sich die Ausrichtung des Artikels: Er hat kein Interesse an einer objektiven Darstellung, sondern will lediglich billige Schlagzeilen liefern.“
Wenn die normale Abrechnung schon zu einer übermäßigen Steuerbelastung führe, müsse man auch das Pauschalsystem nutzen.
Der Bauernbund hat sich vor vielen Jahren in Rom für die Einführung eines Pauschalsystems für UaB-Betriebe eingesetzt, und dies ist damals auch gelungen. Solche Systeme dienen in erster Linie dazu, die formellen Auflagen für kleine Betriebe zu vereinfachen. Schon in den 1980er Jahren erkannten italienische Finanzminister, dass pauschale Abrechnungssysteme bei kleinen Unternehmen sowohl die Verwaltung als auch die Kontrolle erleichtern. Gleichzeitig stellen sie stabile Steuereinnahmen ohne großen Kontrollaufwand sicher. „Diese Grundidee unterstützen wir ausdrücklich, und wir begrüßen es, dass dieses Prinzip nicht nur für UaB-Betriebe gilt, sondern auch für andere kleine Betriebe“, unterstreicht der SBB-Direktor. Für Betriebe mit hohen Kosten und Abschreibungsbedarf bleibt die Möglichkeit der ordentlichen Abrechnung selbstverständlich bestehen.
Dass aus den normalen Buchführungen nicht sonderlich hohe Steueraufkommen in die Staatskassen fließen, sei auch den jährlichen Statistiken der Agentur der Einnahmen leicht herauszulesen. „Offensichtlich haben die Betriebe Betriebskosten, haben Abschreibungen und wenden auch die Pauschalsysteme an, so wie es auch UaB-Betriebe tun“, so der Bauernbund in seiner Stellungnahme abschließend.
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Kommentare (2)
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andreas
Wer ist eigentlich dieser „ominöse Steuerexperte“, welcher solche Milchmädchenrechnungen erstellt?
Schwach von der TZ, mit zweiffelhaften Auflistungen gegen eine Brufsgruppe zu wettern.
svea
Wenn es um die Bauern geht, entsteht in Südtirol sofort eine Neiddebatte, wobei ich mich sehr oft frage warum. Das Pauschalsystem für die Besteuerung, das bäuerliche Kleinbetreibe nutzen, können auch die Betriebe anderer Kategorien nutzen, vorausgesetzt der Jahresumsatz beträgt nicht mehr als 85.000 Euro.
Tatsache ist, dass viele bäuerliche Betriebe nur überleben können, wenn sie auf mehreren Standbeinen stehen und die Arbeitsstunden nicht zählen. Unter solchen Voraussetzungen hat der Bauerstand gelernt, die demokratischen Mittel optimal zu nutzen. Wenn es um die politische Vertretung geht, versucht man geschlossen aufzutreten, weil man nur dann die Chance hat seine Interessen durchzusetzten.
All das können die Mitglieder anderer Berufskategorien auch tun; wenn sie es nicht tun und infolgedessen ihre Interessen nicht weiterbringen, dann ist das nicht die Schuld der Bauern.
Bäuerinnen und Bauern sind im Alltag Einzelkämpfer, wenn es aber notwendig ist dann organisieren sie sich als Genossenschaft und unterstützen geschlossen ihre Interessenvertreter*innen. Ob dieses Verhalten mit der sprichwörtlichen Bauernschlauheit zu tun hat oder purer Pragmatismus ist, weiß ich nicht. Auf jeden Fall dürfen es ihnen alle anderen Berufskategorien nachmachen, denn es ist weder illegal noch undemokratisch.