Neue Regeln
Ab dem 1. Jänner 2025 können vorgemerkte Termine für fachärztliche Leistungen bis spätestens zwei Kalendertage vor dem Termin abgesagt werden, um eine Verwaltungsstrafe von 35 Euro zu vermeiden.
Ab dem 1. Jänner 2025 gelten im Südtiroler Sanitätsbetrieb neue Regeln zur Absage von vorgemerkten fachärztlichen Leistungen: Termine können künftig bis spätestens zwei Kalendertage vor dem Termin abgesagt werden, um eine Verwaltungsstrafe von 35 Euro zu vermeiden.
Dies hat die Landesregierung Sitzung auf Vorschlag von Gesundheitslandesrat Messner beschlossen.
Diese Anpassung ersetzt die bisherige Frist von zwei Arbeitstagen.
Die Neuregelung schafft somit eine Vereinfachung und faire Bedingungen für alle Patientinnen und Patienten, besonders für Vormerkungen zu Wochenbeginn.
Die Absage wird nun am Wochenende möglich: Musste ein Montag-Termin bis spätestens Mittwoch der Vorwoche abgesagt werden (Regelung der zwei Arbeitstage), so ist ab kommendem Jahr eine Absage bis Freitag möglich (Regelung der zwei Kalendertage).
„Das System zur rechtzeitigen Absage von Terminen ist bereits seit Jahren aktiv, und wir stellen damit sicher, dass frei werdende Termine anderen Menschen zur Verfügung gestellt werden können“, erklärt Gesundheitslandesrat Hubert Messner. „So konnten beispielsweise im Jahr 2023 ein Großteil der abgesagten Visiten neu vergeben und damit ganz konkret Wartezeiten abgebaut werden.“
Im vergangenen Jahr waren 270.000 Visiten abgesagt worden.
Landesrat Messner betont, dass mit der neuen Regelung das System nun zusätzlich vereinfacht werde: „Damit kommen wir den Menschen, die Termine aus unterschiedlichen Gründen absagen müssen, noch weiter entgegen.“
Der Gesundheitsbetrieb hat nämlich die Möglichkeit zur Terminabsage auf 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche ausgeweitet.
Bürgerinnen und Bürger können ihre Termine nun rund um die Uhr und auch an Wochenenden selbst verwalten: entweder über einen automatisierten Telefonabsagedienst mit der Nummer 0471 oder 0472 oder 0473 oder 0474 100100, die SaniBook-Website und -App oder einen Chatbot auf der Internetseite des Sanitätsbetriebs: www.sabes.it.
Die neuen Regeln beinhalten auch erweiterte Ausnahmefälle:
Bei Todesfällen von Verwandten und Verschwägerten bis zum zweiten Grad oder des Lebenspartners bis zu vier Tage vor dem Termin wird keine Strafe erhoben. Auch telemedizinische Leistungen sind vorübergehend von der Strafregelung ausgenommen, bis technische Hürden gelöst sind.
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Kommentare (1)
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gulli
Was passiert eigentlich mit jenen, welche den Termin nicht wahrnehmen und die Verwaltungsstrafe nicht bezahlen?