Ist das gerecht?
UaB-Betriebe bezahlen deutlich weniger Steuern als die traditionelle Hotellerie. Der Steuervergleich der Tageszeitung zeigt, wie groß die Unterschiede wirklich sind.
von Markus Rufin
Die geplante GIS-Erhöhung für UaB-Betriebe hat im Tourismus die Debatte über Steuergerechtigkeit neu befeuert. Im Bauernbund sorgt die Erhöhung, mit der Hotellerie und UAB gleichgestellt werden sollen freilich nicht für Begeisterung. Für hauptberufliche Touristiker, besonders für jene der niederen Kategorien, wird damit eine Forderung erfüllt, die schon lange im Raum steht. Doch ist der steuerliche Unterschied zwischen den beiden Kategorien tatsächlich so groß?
Ein direkter Vergleich zwischen einem UaB-Betrieb und einer Garni fällt natürlich schwer. Es gibt viele Faktoren, die in der einen oder anderen Kategorie für unterschiedliche Ausgaben sorgen. So fallen UaB-Betriebe beispielsweise nicht in die Branchenstudien, wodurch für die niederklassige Hotellerie Verwaltungskosten entstehen. Zudem ist auch ein Vergleich im Bezug auf die GIS schwierig, da für Garnis, welche nach 2006 umgebaut wurden, neue Werte gelten. Zudem gewähren manche Gemeinden den UaB-Betrieben bei mehr als 75 Erschwernispunkten zusätzliche Reduzierungen.
Aufgrund der geringen Steuerlast sind die Infrastrukturen bei UaB-Betrieben in vielen Fällen zudem sehr modern, während für Garnis Modernisierungsarbeiten immer aufwändig und teuer sind, weshalb sie nur selten durchgeführt werden.
Dennoch wurde der TAGESZEITUNG nun ein interessanter Vergleich eines Steuerexperten zugespielt. Daran lässt sich festmachen, dass UaB-Betriebe steuerlich eindeutig bevorteilt werden, selbst wenn sie ähnliche Voraussetzungen mitbringen.
Der Vergleich des Steuerexperten geht dabei von identischen Betriebs- und Buchhaltungsdaten aus. Beide Betriebe haben sechs Zimmer, zwölf Betten, 1.400 Übernachtungen und kassieren für eine Übernachtung mit Frühstück 28 Euro.
Die Jahresbruttoeinnahmen belaufen sich für beide Kategorien auf 40.000 Euro, abzüglich der Mehrwertsteuer ergeben sich somit Einnahmen in Höhe von 36.363,64 Euro. Dazu werden Ausgaben in Höhe von 17.150 Euro angenommen, womit der Reingewinn 19.213,64 Euro beträgt. So weit zu den Grundvoraussetzungen.
Der Steuervergleich (siehe Tabelle) unter diesen Annahmen zeigt ein deutliches Bild. Die unterschiedliche Steuerlast zwischen den beiden Kategorien liegt bei 3.743,04 Euro. Eine Garni muss damit mehr als doppelt so viel Steuern bezahlen wie ein UaB-Betrieb.
Hinzu kommen unterschiedlich hohe Sozialabgaben. Beim Beispiel der Garni liegt diese bei 4.704 Euro, während der UaB-Betrieb Abgaben in Höhe von 2.870,88 Euro entrichten muss.
Große Unterschiede ergeben sich dabei neben der Einkommenssteuer (IRPEF) vor allem durch die GIS. Während diese bei einer Garni (Katastereintragung D/2) bei rund 2.000 Euro liegt, muss ein UaB-Betrieb (Katastereintragung A/2) gerade einmal 600 Euro bezahlen.
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