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Der Durchbruch

Foto: lpa/Claudia Corrent

Das nichtärztliche Personal muss künftig „nur“ mehr 36 statt 38 Stunden pro Woche arbeiten. Und die Zulagen werden erhöht.

Am Donnerstag ist der neue Bereichsvertrag für das nichtärztliche Personal des Landesgesundheitsdienstes unterzeichnet worden.

Die wichtigste Neuerung:

Die wöchentliche Arbeitszeit wird von 38 auf 36 Stunden gesenkt – ohne Gehaltskürzung, und zwar ab 1. Juli 2025.

Der Vertrag muss nun verschiedenen Kontrollen unterzogen werden, einschließlich der Prüfung durch den Rechnungshof, bevor er endgültig unterzeichnet werden kann

Wichtige Neuerungen im Vertrag sind:

  • Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit von 38 auf 36 Stunden für das Gesundheitspersonal und die Berufe vom Interesse im sanitären Bereich ohne Gehaltskürzung ab dem 01.07.2025.
  • Einführung von freiwilligen Zusatzdiensten ab dem 01.07.2025.
  • eine signifikante Erhöhung der Pflegezulage und der Zulage für den Patientenschutz ab dem 01.01.2024.
  • Erhöhung der Zulagen für Nacht-, Feiertags- und Bereitschaftsdienste ab dem 01.01.2025.
  • Einführung der Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit für das Personal, welches der Weiterbildungspflicht (ECM/ECS) unterliegt.
  • Einführung einer Springerzulage für Teilzeitkräfte, die im Schichtdienst arbeiten, ab dem 01.01.2025.
  • Einführung einer variablen Zulage für viele Abteilungen und Dienste ab dem 01.01.2024.
  • Erhöhung der Aufschläge für Überstundenarbeit, sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitpersonal, ab dem 01.01.2025.
  • Eine Finanzierung für die Verhandlung eines Betriebsabkommens. Damit können Vereinheitlichungen auf Betriebsebene umgesetzt und wirtschaftliche Aufwertungen für möglichst viele Berufsgruppen vorgesehen werden.

Die Gewerkschaften schreiben in einer Aussendung:

Nach einem Jahr intensiver Verhandlungen war es notwendig, diesen Vertrag zum Abschluss zu bringen, um bestimmte Zulagen bereits ab dem 1. Jänner 2024 zu erhöhen und dem Gesundheitspersonal, das freiwillig weiterhin 38 Stunden arbeitet, eine weitere Gehaltserhöhung zu ermöglichen.“

 

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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