Der Etappensieg
Die Anfechtung einer 400-Euro-Strafe gegen Renate Holzeisen wegen Nichttragens eines Mundschutzes landet vor dem Verfassungsgericht.
Das war vorauszusehen, dass es nicht dabei bleiben würde: Am Nachmittag des 15. Mai 2021, um genau 15.23 Uhr, wurde die damalige Nowax-Aktivistin und nunmehrige Landtagsabgeordnete Renate Holzeisen von einer Polizeistreife angehalten und mit einer Strafe wegen des Nichtragens einer Maske gegen das Coronavirus belegt.
Holzeisen, von Beruf Anwältin, focht die Verwaltungsstrafe beim Friedensgericht an, das sie allerdings bestätigte. Also legte sie Berufung beim Landesgericht gegen die Entscheidung an – und vermeldet nun einen aus ihrer Sicht großen Erfolg.
Zivilrichterin Birgit Fischer hat zu diesem Verfahren mit Verfügung vom Montag den Verfassungsgerichtshof angerufen. In der entsprechenden Verfügung stellt die Richterin die Verfassungsmäßigkeit von Landesgesetz Nr. 4/2020, Südtirols Sonderweg-Coronagesetz, infrage. Mit diesem Gesetz waren u.a. Geldstrafen von 400 bis 1.000 Euro für Verstöße gegen Corona-Vorbeugemaßnahmen eingeführt worden.
Wie allerdings mehrere Entscheide des Verfassungsgerichts gezeigt haben, hat Südtirol zu dieser Materie keine Gesetzgebungsbefugnis.
„Die Entscheidung des Verfassungsgerichts zu meinem Fall dürfte vorgezeichnet sein“, sagt Holzeisen.
Die internationale Prophylaxe sei allein eine staatliche Zuständigkeit.
Sämtliche behängenden Gerichtsverfahren, welche die Auferlegung der Geldstrafe durch das Land Südtirol wegen des Nichttragens der Maske betreffen, müssten nun in Erwartung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausgesetzt werden, sagt Anwältin Holzeisen. Auch ihr Verfahren ruht einstweilen. (tom)
Kommentare (27)
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