Die Unterschrift
Am Dienstag wurden weitere drei Verträge unterzeichnet und somit die Mittel besiegelt, die in den Inflationsvorschuss der öffentlichen Bediensteten fließen werden.
Nach zahlreichen und intensiven Verhandlungsrunden wurden am Dienstag weitere drei Verträge unterzeichnet und somit die Mittel besiegelt, die aus dem Landeshaushalt 2024 in den Inflationsvorschuss der öffentlichen Bediensteten fließen werden: Es handelt sich um rund 170 Millionen Euro, die rund 32.500 Mitarbeitenden der Landesverwaltung, des Landesgesundheitsdienstes, der Gemeinden, Seniorenwohnheime und Bezirksgemeinschaften, des Instituts für sozialen Wohnbau, des Verkehrsamtes Bozen und der Kurverwaltung Meran sowie den Lehrpersonen und Schulführungskräften staatlicher Art zugutekommen werden. Die Auszahlung wird im kommenden Jahr erfolgen – zuvor sind noch einige Zwischenschritte notwendig, wie die Kontrolle durch den Rechnungshof.
Auszahlung der Geldmittel mit Anfang 2025
„Mit diesen Geldmitteln gibt es ein klein wenig Luft für die öffentlichen Bediensteten, je nach Funktionsebene werden pro Kopf zwischen 2200 Euro bis 4650 Euro brutto ausbezahlt – für Lehrpersonen oder Bedienstete in der 8. Funktionsebene sind es beispielsweise 4000 Euro, in der sechsten Funktionsebene sind es 3150 Euro“, berichtet Personallandesrätin Magdalena Amhof. Die Entscheidung zur anteilsmäßigen Aufteilung der Geldmittel je nach Funktionsebene war auf Wunsch der Gewerkschaften erfolgt. „Ziel bleibt aber weiterhin die Einigung in Bezug auf eine strukturelle Gehaltserhöhung ab 2025“, betont die Landesrätin.
Erhöhung der Leistungsprämien bis 2026 garantiert
Weiters fließen 20 Mio. Euro in eine erneute Erhöhung der Leistungsprämie der Bediensteten (diese war bereits in den vergangenen beiden Jahren jeweils einmalig aufgestockt worden). Die Leistungsprämie wird zudem nun strukturell erhöht: Die dafür erforderlichen Geldmittel, jeweils 20 Millionen Euro jährlich, sind im Haushalt 2025 und 2026 bereits vorgesehen.
Jahresbudget für Kollektivvertragsverhandlungen zur Gänze genutzt
240 Millionen Euro standen im Haushaltsjahr 2024 insgesamt für Kollektivvertragsverhandlungen zur Verfügung, diese konnten mittlerweile fast bis auf den letzten Cent genutzt werden. 50 Millionen Euro davon fließen unter anderem in die Umsetzung der neuen Elternzeitregelung, in die Ausdehnung der Zweisprachigkeitszulage für das Lehrpersonal und die Schulführungskräfte staatlicher Art oder in höhere Zulagen für nichtärztliches und ärztliches Gesundheitspersonal und sanitäre Leitende.
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