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Die Hera-Rechnungen

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Der Stromversorger Hera hat rückwirkende Ausgleichsrechnungen verschickt. Die Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht.

In den vergangenen Tagen haben mehrere Südtiroler:innen, ehemalige Kunden des Stromversorgers Hera Comm (der Hera-Gruppe), eine Rechnung erhalten, mit der sie dazu aufgefordert wurden, Beträge mit Bezug auf das Jahr 2023 zu begleichen. In einigen Fällen betragen diese Rechnungen sogar über 1.000 Euro.

Die zu Recht verunsicherten Verbraucher:innen haben sich an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) gewandt, um Rat und Hilfe zu erhalten.

Nach einer ersten Überprüfung dieser Rechnungen konnten die Berater:innen der VZS feststellen, dass es sich um angebliche Ausgleichsrechnungen handelt, die mit der Auflösung der Hera-Stromlieferverträge im Jahr 2023 zusammenhängen. Des weiteren konnte ermittelt werden, dass die in Rechnung gestellten Beträge auf den geschätzten Verbrauch und nicht auf den effektiven Verbrauch berechnet wurden. Diese Rechnungen gehen an Kunden, die den Tarif des „graduellen Schutzes“ („Servizio a tutele graduali“, kurz STG) beziehen und einen Stromvertrag für „andere Zwecke“ haben (also z.B. gemeinsamer Stromzähler im Mehrparteienhaus, Zähler der Garagen oder Zähler von Freiberuflern bzw. kleinen und mittleren Unternehmen), und nicht an Haushaltskunden.

Nach Ende eines Energie-Liefervertrags sollte die Abschlussrechnung innerhalb von sechs Wochen ab Ende des Belieferungszeitraums übermittelt werden. Die Abschlussrechnung muss sich auf den effektiven Verbrauch beziehen, der zum Zeitpunkt des Wechsels, anhand der letzten verfügbaren Zählerlesung, ermittelt wird. Das kann jeder Stromanbieter tun, indem er die Datenbank des lokalen Energieverteilers konsultiert und sich auf die POD-Nummer des Kunden (das ist die Zählernummer) bezieht.

„Wir verstehen daher nicht, warum Hera mehr als ein Jahr nach der Ende der Lieferungen Rechnungen an ehemalige Kunden in unserer Provinz schickt, die auf Schätzungen beruhen, die weitab von den tatsächlichen Ablesungen liegen“, so VZS-Geschäftsführerin Gunde Bauhofer. „Wir werden die betroffenen Verbraucher:innen in dieser Angelegenheit unterstützen, und eventuelle unlautere Geschäftspraktiken der Aufsichtsbehörde melden.“

Der Rat der VZS an die Verbraucher:innen:

Prüfen Sie die Rechnungen sehr sorgfältig, ermitteln Sie den effektiven Zählerstand am Tag der Auflösung des Liefervertrags mit Hera (verfügbar im „Portale Consumi“ der Aufsichtsbehörde ARERA https://www.consumienergia.it; Zugriff mit SPID oder CIE. Informationen zu den Zählerablesungen sind auch auf dem Portal des lokalen Verteilers Edyna erhältlich – Registrierung erforderlich) und schicken Sie vor dem Fälligkeitsdatum der Rechnung eine schriftliche Beschwerde an Hera, in der Sie die Stornierung der Rechnung, die Neuberechnung des Verbrauchs (falls nicht korrekt berechnet) und die Ausstellung der korrekten Abschlussrechnung, mit der eventuellen Rückerstattung von bereits gezahlten Beträgen verlangen. Dem Schreiben sollte nach Möglichkeit der Auszug der Zählerablesungen beigelegt werden.

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