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Der freie Nachmittag

Flexibler Stundenplan und freier Freitagnachmittag: Die Landesverwaltung führt die 4,5-Tage-Woche ein.

Der neue Bereichsvertrag für die Landesverwaltung ist unter Dach und Fach:

Am Freitag haben die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen und die Gewerkschaftsvertretungen mit Ausnahme von SAG den Entwurf unterzeichnet, mit dem die Schließung der Landesämter am Freitag Nachmittag eingeführt wird.

Zudem wird der Stundenplan für alle Bediensteten flexibilisiert: Die Arbeit kann künftig von Montag bis Donnerstagzwischen 7 und 19 Uhr erbracht werden, am Freitag bis 14 Uhr; die Kernzeit am Nachmittag wird abgeschafft. 

Flexibleres Zeitmanagement für Landesbedienstete 

„Der zusätzliche freie Nachmittag trägt dem Bedürfnis zahlreicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rechnung, andere Verwaltungen haben diesen Schritt bereits gemacht. Es ist ein Schritt in Richtung Vereinbarkeit und Work-Life-Balance, schafft mehr Zeit für physische und psychische Erholung und macht die Landesverwaltung als Arbeitgeber wiederum attraktiver, was in Zeiten des zunehmenden Arbeitskräftemangels überlebenswichtig ist“, berichtet Personallandesrätin Magdalena Amhof. Auch weitere Punkte im Bereichsvertrag stehen im Zeichen der Flexibilität: Essensgutscheine können künftig ohne Zeitlimit ganztags genutzt werden; die Stundenbank für den Zeitausgleich wird von 8 auf 50 Stunden erhöht.  

Leistungsprämien und Aufgabenzulagen werden angepasst 

Neuerungen gibt es auch in vielen anderen Bereichen. Die Leistungsprämien werden neu geregelt und verschiedene Aufgabenzulagen an die aktuellen Rahmenbedingungen und Komplexität der Arbeitstätigkeit angepasst. Attraktiver werden soll dadurch unter anderem die Referententätigkeit der Landeslehrer sowie die Tätigkeit in Schulsekretariaten oder Verkehrsmeldezentrale. Auch der Schalterdienst oder die Tätigkeit der Arbeitsvermittler, Straßenwärter, Arbeitsinspektoren, Grundbuchführer, des leitenden Kindergartenpersonals, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Integration, der Rechtsanwälte im öffentlichen Dienst soll dadurch angemessener honoriert werden.  

Einführung neuer Berufsbilder 

Der Bereichsvertrag führt auch neue Berufsbilder ein, wie jenes der Verwaltungshilfskraft, das speziell für Menschen mit Beeinträchtigunggedacht ist. Angepasst wurden auch Berufsbilder wie Arbeitsvermittlerin/Arbeitsvermittler, Klavierbegleiterin/Klavierbegleiter, Straßenwärterterin/Straßenwärter, Schulsekretärin/Schulsekretär, Bibiohekarin/Bibliothekar und Arbeitsinspektorin/Arbeitsinspektor.

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