Der Einspruch
Das Verfassungsgericht hat das Gesetz zur Differenzierten Autonomie beanstandet. Es entspricht teilweise nicht der Verfassung.
Das im Juni dieses Jahres verabschiedete Gesetz zur Differenzierten Autonomie ist in Teilen verfassungswidrig.
Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden.
Das von Minister Roberto Calderoli konzipierte Gesetz erlaubt es dem Staat, Regionen mit Normalstatut, Zuständigkeiten zu übertragen, wenn diese das wünschen.
Vier Regionen haben die Klage eingebracht: Kampanien, Apulien, Sardinien und Toskana. Sie forderten vom Verfassungsgericht die Prüfung, ob das Gesetz die Normen der Verfassung verletzt oder nicht.
Laut Verfassungsgericht ist das Gesetz als Ganzes verfassungskonform, allerdings müssen Teile des Gesetzes – etwas die Definition des Ausmaßes von Grunddiensten, die für alle Regionen gleichsam gelten müsse – überarbeitet werden.
Das Gericht beanstandete auch eine Regelung ab, die festlegt, wie die vom Staat an Regionen übertragene Zuständigkeiten finanziert werden. Wenn die Ausgaben der Regionen für diese Zuständigkeiten höher sind als die staatlichen Zuwendungen, kann mit interministeriellem Dekret weiteres Geld zur Verfügung gestellt werden. Ein solche Regelung begünstigt nach Ansicht des Gerichts ineffizient arbeitende Regionen.
Minister Roberto Calderoli sagte gegenüber der Ansa:
„Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hat unmissverständlich klargestellt, dass das Gesetz über die Differenzierte Autonomie in seiner Gesamtheit mit der Verfassung vereinbar ist. Bei den einzelnen Teilen des Gesetzes werden wir die Begründung des Urteils abwarten, um eventuelle Korrekturmaßnahmen zu bewerten.“
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