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Langer Schatten

Das SoFo-II-Verfahren gegen Alt-LH Luis Durnwalder: Die Anklage wollte im letzten Moment den Entlastungszeugen Cuno Tarfusser anhören.

Im Strafverfahren SoFo II schwang immer auch das SoFo-I-Verfahren mit, jenes, in dem Luis Durnwalder rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden war.

Laut Verteidiger Gerhard Brandstätter ist durch das dazugehörige Kassationsurteil festgeschrieben, dass allein Kompensationen den Strafbestand der Amtsunterschlagung erfüllen. Doch Kompensationen gab es in der SoFo-II-Anklage keine. Dennoch zeigte sich kurz vor der Urteilsverkündung ein langer Schatten aus dem ersten Verfahren.

Und das ging so:

Durnwalder-Anwalt Brandstätter beantragte die Aufnahme der damaligen Aussagen des früheren leitenden Bozner Oberstaatsanwalts Cuno Tarfusser in den Prozessakt.

Tarfusser war damals als Zeuge der Verteidigung aufgetreten und hatte erklärt, dass Durnwalder zu einem Strafverfahren wegen Verwendung von Fraktionsgeldern von ihm, Tarfusser, und dem damaligen steltvertretenden Staatsanwalt Guido Rispoli, aufgeklärt worden sei, dass die gängige Praxis der Verwendung des SoFo keine Straftat darstelle.

Um so verwunderlicher ist es, dass sich die Anklage im SoFo-II-Prozess zunächst gegen die Aufnahme der Tarfusser-Zeugenaussage stellte, und dann die Einvernahme des inzwischen pensionierten Ex-Staatsanwalts forderte. Das Gericht erachtete dies als nicht notwendig.

Die Rivalität zwischen Tarfusser und Rispoli, seinem Nachfolger als Oberstaatsanwalt und Ankläger im SoFo-I-Prozess, spielte in diesem durchaus eine Rolle.

Durnwalder bekräftigte gestern nach seinem Freispruch, dass auch die Politik im Spiel gewesen sei, die „lange Hände“ habe. Wen er genau damit meint, sagte er nicht. (tom)

 

 

 

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