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„Verheerendes Signal“

Foto: Heimatpflegeverband (Archivbild)

Der Heimatpflegeverband schlägt Alarm: Die Landesregierung wolle den Landschaftsschutz in Südtirol aushöhlen.

Die Dienststellenkonferenz für den Umweltbereich war bisher ein mächtiges Werkzeug für den Landschaftsschutz. Geht es nach den Plänen der Landesregierung soll sich das nun ändern: In Zukunft können die Gutachten einzelner Ämter einfach übergangen werden, um trotzdem insgesamt zu einem positiven Befund für landschaftsschädigende Projekte zu kommen. „Ein verheerendes Signal für den Landschaftsschutz in Südtirol“, findet der Heimatpflegeverband.

Die Dienststellenkonferenz bewertet Projekte in einem sogenannten Sammelgenehmigungsverfahren.

Es kommt dann zum Einsatz, wenn für ein Projekt mehr als zwei Gutachten von verschiedenen Ämtern im Umweltbereich notwendig sind.

Hat ein Projekt zum Beispiel Einfluss auf die Landschaft, auf den Wald und die Gewässer, dann werden die drei betroffenen Ämter zur Dienststellenkonferenz einberufen und geben jeweils ein Gutachten ab. Wenn auch nur eines der einzelnen Gutachten negativ ausfällt, dann ist die gesamte Bewertung der Dienststellenkonferenz negativ. Damit wird garantiert, dass jeder Bereich unserer wertvollen Umwelt und Landschaft gleichberechtigt vertreten ist. „Nur so kann unser aller Kapital – die intakte Natur- und Kulturlandschaft – vor ausufernden Eingriffen im Interesse Einzelner sinnvoll geschützt werden“, so heißt es in der Aussendung des Heimatpflegeverbandes.

Und weiter:

Die Landesregierung hat sich mit ihren Entscheidungen in der Vergangenheit immer wieder über negative Gutachten der Dienststellenkonferenz hinweggesetzt und sich selbst damit sowohl moralisch als auch rechtlich in Erklärungsnotstand gebracht. Egal ob bei Skigebietserweiterungen, Almerschließungen, Straßenbauprojekten im Pustertal für Olympia: Immer wieder genehmigt die Landesregierung Projekte, die aufgrund ihres nicht zu rechtfertigenden Impacts auf die Landschaft von den Expertinnen und Experten in den zuständigen Ämtern negativ bewertet wurden.

Mit dem Artikel 14 im Gesetz zum Haushalt, das am kommenden Montag vom Gesetzgebungsausschuss bewertet wird, soll dieser sinnvolle Schutz nun ausgehebelt werden, indem das Landesgesetz für Umweltprüfung folgendermaßen ergänzt wird: „Die Ablehnung seitens eines Amtes oder mehrerer Ämter kann überwunden werden, indem die Dienststellenkonferenz mit einer angemessenen Begründung die betroffenen öffentlichen Interessen abwägt.“

Damit will die Landesregierung nun unliebsame Gutachten ihrer eigenen Expertinnen und Experten in den Landesämtern einfach umgehen und ebnet damit den Weg dafür, dass politisch gewollte Projekte leichter genehmigt werden können.“

Der Heimatpflegeverband appelliert deshalb an den Landeshauptmann, die Landesregierung und die Mitglieder des Gesetzgebungsausschuss, diesen Artikel ersatzlos zu streichen, damit die Natur- und Kulturlandschaft auch weiterhin geschützt bleibt und die Expertinnen und Experten in den Landesämtern auch weiterhin ohne politischen Druck und Beeinflussung ihre Arbeit machen können.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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