Im Jänner gibt‘s Geld
Der Kaufkraftverlust bei den öffentlichen Bediensteten: Die zweite Zahlung für den Inflationsausgleich ist für Januar geplant.
Im Auftrag von Landeshauptmann Arno Kompatscher und Personallandesrätin Magdalena Amhof hat eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen von Land, Sanitätsbetrieb und Gewerkschaften den Kaufkraftverlust im Zeitraum 2008 bis 2023 erhoben, wobei der NIC-Index mit der Gehaltsentwicklung des Personals des Bereichsübergreifenden Kollektivvertrags (BÜKV) verglichen wurde. Zur Erinnerung: Knapp 2,5 Prozent haben die Bediensteten für die ersten 18 Monate des Zeitraums 2022-24 bereits erhalten.
Der Direktor des Organisationsamtes Andrea Galante hat die Ergebnisse der Analyse am Mittwoch vorgestellt. Zwischen 2008 und 2011 waren die Gehälter noch stärker angestiegen als die Verbraucherpreise; von 2011 bis 2015 wurde per Staatsgesetz ein Verhandlungsstopp verfügt, der auch Südtirol betraf und etwaige Nachzahlungen ausschloss. Ausschlaggebend für die Berechnungen des Inflationsausgleichs ist somit der Zeitraum 2016 bis 2023.
Im selben Zeitraum hatte die Landesregierung allerdings verschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung des Kaufkraftverlustes umgesetzt, die sich in den Gehaltstabellen nicht niederschlagen, etwa die Erhöhung der Sonderergänzungszulage und Essensgutscheine, die Ausgaben für den ergänzenden Gesundheitsfonds SaniPro, die zweijährigen Gehaltsvorrückungen und Leistungsprämien.
„168 Millionen Euro für eine weitere Zahlung sind bereits gesichert und werden spätestens im Januar ausbezahlt – auf Wunsch der Gewerkschaftenanteilsmäßig auf die Höhe des jeweiligen Gehalts berechnet“, betonte der Landeshauptmann. Personallandesrätin Magdalena Amhof bekräftigte gleichzeitig den Willen zu strukturellen Gehaltserhöhungen ab 2025.
Weitere 450 Millionen Euro stehen im neuen Haushaltsvoranschlag für den Zeitraum 2025 – 2027 für das Personal des BÜKV und der Schulen staatlicher Art bereits zur Verfügung, wobei sich die Vertragspartner einig waren, dass diese Geldmittel nicht ausreichen. Ob diese für einmalige Zahlungen oder eine strukturelle Anhebung der Gehälter verwendet werden sollen und wie die Aufteilung erfolgen soll, steht nun zur Debatte und wird von Verhandlungsagentur des Landes gemeinsam mit den Gewerkschaften definiert.
Ähnliche Artikel
Kommentar abgeben
Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.