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Verdoppelte Frist


Wie das Land integrationswilligen AusländerInnen entgegenkommt.

Rosmarie Pamer zeigt sich zufrieden: „Die Teilnahme der neuen MitbürgerInnen an den Bildungs- und Integrationsangeboten war sehr positiv. Viele zeigten sogar Interesse an weiteren Kursen zur Weiterbildung“, so die Soziallandesrätin. Seit 2023 müssen Nicht-EU-BürgerInnen, die zusätzliche Landesleistungen wie Kindergeld oder Familiengeld beantragen, verpflichtende Sprach- und Gesellschaftskurse absolvieren.

Die Bilanz ist beeindruckend: Seit Herbst 2022 haben über 1.300 Menschen die Sprachprüfung abgelegt, und mehr als 4.000 haben an Kursen über Gesellschaft und Kultur teilgenommen. Gestern beschloss die Landesregierung, die Frist zum Nachweis des Kursbesuchs von 12 auf 24 Monate zu verlängern, da das Angebot derzeit nicht mit der Nachfrage mithalten kann. „Integrationswillige Menschen sollten nicht durch bürokratische Hürden benachteiligt werden“, so Pamer.

Derzeit warten rund 2.000 Menschen darauf, einen Sprach- oder Gesellschaftskurs besuchen zu können. (Mat)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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