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Videos im Visier

Die Staatsanwaltschaft Bozen will dem sexuellen Übergriff in Kaiserau mittels Sichtung von Video-Material näher auf den Grund gehen.

von Thomas Vikoler

Obwohl bereits am Tag nach dem Vorfall vor gut zehn Tagen in der Nähe des Bahnhofs von Kaiserau Anklage (im Schnellverfahren) erhoben wurde, scheint die dazugehörige Ermittlung nicht gänzlich abgeschlossen zu sein.

Die Strafverfolgungsbehörde will der mutmaßlichen Grapsch-Attacke auf eine 14-Jährige offenbar näher auf den Grund gehen, die von der Polizei eingeholten Aufnahmen von Überwachungskameras in der Umgebung werden gesichtet.

Das sei durchaus im Sinne seines Mandanten, sagt der Anwalt Nicola Nettis, der den 40-jährigen mutmaßlichen Täter, einen Mann aus Pakistan, verteidigt. Es sei immer gut, wenn eine strafbare Handlung penibel untersucht werde.

Nettis hatte vergangene Woche nach einem Besuch bei seinem Mandat im Gefängnis von Trient Zweifel an dessen Zurechnungsfähigkeit geäußert. Wegen eines schweren Autounfalls in Pakistan habe der Mann Gedächtnisstörungen (er erinnert sich angeblich nicht daran, was in Kaiserau passiert ist) und leide an einer Affektstörung. Es könnte seitens der Verteidigung einen Antrag auf ein psychiatrisches Gutachten zur Klärung der Zurechnungsfähigkeit geben.

Dem U-Häftling wird vorgeworfen, das Mädchen in der Dunkelheit am Hals festgehalten und am Hintern berührt zu haben. Ursprünglich war in Medienberichten von einer 15 Minuten lang dauernden Vergewaltigungen in den Büschen in der Nähe des Bahnhofs von Kaiserau die Rede – bis die Staatsanwaltschaft die Dinge in einem Kommuniqué zurechtrückte.

Die Sichtung von Video-Material sollte zusätzlich zur Aufklärung des mutmaßlichen Falles von (leichter) sexueller Gewalt beitragen. Die nächste Verhandlung im Schnellverfahren ist für den 18. November am Bozner Landesgericht festgesetzt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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