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„Das Internet vergisst nichts“

Das Verschicken intimer Bilder ist zunehmend zum Trend geworden. Welche rechtlichen Konsequenzen die unerlaubte Verbreitung solcher Inhalte mit sich bringt.

von Sylvie Debelyak

Für viele Menschen ist das Teilen intimer Bilder im Internet zum Alltag geworden. Ob in vertraulichen Beziehungen oder als Teil des „Sexting“-Phänomens – die vermeintliche Anonymität des Internets verleitet oft dazu, unüberlegte Entscheidungen zu treffen. Doch das Internet vergisst nichts: Jede geteilte Information, jedes Bild und jedes Video verweilt dauerhaft im Netz. Obwohl das Versenden solcher Bilder möglicherweise harmlos erscheint, kann dies weitreichende und ernsthafte Folgen haben. Experten warnen deshalb davor, intime Inhalte zu verschicken.

„Wenn Menschen Fotos von sich verbreiten, auf denen sie teilweise oder ganz nackt zu sehen sind, besteht die Gefahr, dass sie Opfer von Erpressung oder Cybermobbing werden oder dass diese Fotos in die Sammlungen von Pädophilen gelangen“, erklärt Ivo Plotegher, ehemaliger Chef der Bozner Post- und Kommunikationspolizei.

Besonders bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wächst der Trend des Sexting. Immer mehr versenden sexuelle oder anstößige Nachrichten, Bilder oder Videos über digitale Plattformen. Grundsätzlich ist das jedoch erlaubt, wie der Rechtsanwalt für Internetrecht, Thomas Schnitzer, weiß: „Wenn ich intime Fotos von mir an jemanden schicke, der volljährig und einverstanden ist, dann ist das prinzipiell erlaubt.“ Allerdings muss immer der konkrete Fall betrachtet werden, um zu klären, ob es sich noch um sogenanntes Sexting handelt oder ob bereits strafrechtliche Aspekte wie sexuelle Belästigung oder Stalking stattfinden.

Das Versenden solcher Inhalte birgt wesentliche Risiken, denn ein einmal gesendetes Bild kann im Handumdrehen an Dritte weitergeleitet oder in sozialen Medien veröffentlicht werden. „Jedes Foto, das man an jemanden schickt, ist ein Foto, über das man für immer die Kontrolle verliert“, betont Plotegher.

Ein weiteres relevantes Phänomen ist „Revenge Porn“, bei dem intime Inhalte ohne die Einwilligung der abgebildeten Person veröffentlicht werden – häufig durch einen ehemaligen Partner, um der Person zu schaden oder sie zu erniedrigen. Daher rät Plotegher dringend davon ab, intime Bilder zu versenden, selbst wenn man in einer Beziehung ist: „Wir hatten Fälle, in denen sich Paare in intimen Momenten gefilmt oder fotografiert haben. Der Partner, der versprochen hat, es für sich zu behalten, hat sich aber nicht daran gehalten.“ Opfern von Revenge Porn empfiehlt er, dies auf jeden Fall anzuzeigen und gegebenenfalls psychologische Hilfe in Anspruch zu nehmen, denn für Betroffene bedeutet das oftmals eine enorme emotionale Belastung.

In vielen Ländern, darunter auch Italien, gibt es klare gesetzliche Regelungen, die den Umgang mit intimen Bildern betreffen. Rechtsanwalt Thomas Schnitzer erklärt: „Artikel 612ter des italienischen Strafgesetzbuches behandelt die unerlaubte Verbreitung von sexuellen Bildern oder Videos. Die Strafen können zwischen ein und sechs Jahren Freiheitsstrafe liegen. Zusätzlich können Geldstrafen von 5.000 bis 15.000 Euro verhängt werden.“ Darüber hinaus ist auch „Sextorsion“ ein strafbares Vergehen, wenn man mit der Verbreitung solcher intimen Inhalte droht. Die gesetzlichen Konsequenzen für solche Handlungen sind ebenfalls gravierend und können, so der Rechtsanwalt, mit Haftstrafen von bis zu einem Jahr geahndet werden. „Auch Plattformen und soziale Medien können sich strafbar machen, wenn sie Kenntnis von den strafbaren Handlungen erhalten und nicht aktiv werden, um beispielsweise diskriminierende Handlungen zu unterbinden oder Fotos zu löschen“, so Schnitzer.

Besonders schwerwiegend sind die Gesetze, die Kinderpornografie betreffen. Nach Artikel 600ter des italienischen Strafgesetzbuches werden solche Vergehen mit Gefängnisstrafen von sechs bis zwölf Jahren bestraft. Darüber hinaus ist auch Mobbing gegen Kinder strafbar. Das Gesetz Nr. 71 über Cyberbullying sieht hohe Strafen für die Täter vor. Besonders für Kinder und Jugendliche ist der Schutz der Privatsphäre also von großer Bedeutung, vor allem im Hinblick auf Pädophile. Eltern spielen eine wichtige Rolle dabei, die Risiken im Internet zu minimieren. „Wir haben manchmal gesehen, dass Eltern zu viele Informationen über ihre Kinder posten – vom ersten Ultraschall bis zum ersten Bad. Sie geben auch viele Informationen über die Gewohnheiten ihrer Kinder preis. Ein wenig Diskretion wäre hier sicher sinnvoll“, stellt Plotegher klar.

Generell empfehlen beide Experten, darauf zu achten, dass Fotos oder Videos keine Details über die eigene Person, den Wohnort oder den Arbeitsplatz verraten. So oder so gibt es kein „safer sexting“, wie Schnitzer betont: „Daher sollte man gut abwägen, ob und an wen man freizügige Bilder versendet.“

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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