„Projekt von Landesinteresse“
Der Rekurs gegen das Brücken-Projekt in Innichen wurde abgewiesen. Eine Neubewertung der Dienststellenkonferenz fiel ebenso positiv aus. Damit steht einer Ausschreibung nichts im Weg.
von Markus Rufin
Erst vor wenigen Tagen hat eine Bürgerinitiative Landeshauptmann Arno Kompatscher und Landesrat Daniel Alfreider eine Petition überreicht. Die Initiative spricht sich gegen den Bau einer Brücke zur Beseitigung des Bahnüberganges an der Westeinfahrt von Innichen aus.
Bei der Überreichung der Unterschriften hatten die Initiatoren die Hoffnung, dass das Projekt noch umgestaltet werden könnte. Daran, dass es gebaut wird, ließen weder Kompatscher noch Alfreider Zweifel.
Nur: Die Frage, ob noch genügend Zeit dafür bleibt, ist eine andere. Bekanntlich handelt es sich bei dem Bau der Brücke um ein Olympia-Projekt. Will das Land die Gelder nutzen, muss es auch rechtzeitig realisiert werden. Knapp eineinhalb Jahre vor den Olympischen Spielen drängt die Zeit.
Jetzt hat das Verwaltungsgericht Bozen ein interessantes Urteil erlassen, das dem Land ordentlich in die Karten spielen dürfte. Es geht um den Rekurs des Dachverbandes für Natur- und Umweltschutz gegen eben jenes Projekt.
Dieser wurde nun abgewiesen, da er teils unbegründet und teils unzulässig ist. Interessant ist es vor allem deshalb, weil das Gericht gleich mehrfach feststellt, dass es sich eindeutig um ein Projekt von Landesinteresse handle. Das Gericht stellt dem Land damit einen Freifahrtschein für die Brücke in Innichen aus.
Doch für die Gegner des Projektes kommt es noch dicker. Denn vor einigen Wochen hat die Dienststellenkonferenz ein negatives Gutachten zum Projekt abgegeben. Allerdings fand in der Zwischenzeit eine Neubewertung statt. Der Hintergrund: Die Dienststellenkonferenz darf lediglich eine technische Bewertung vornehmen, nicht aber etwa die Auswirkungen der Brücke auf das Landschaftsbild miteinbeziehen. Durch die Neubewertung gab es auch ein positives Gutachten.
Das bedeutet, dass dem Projekt nun endgültig nichts mehr im Weg steht und es auch in der geplanten Form ausgeschrieben werden kann. Ob es dennoch Änderungen daran geben wird, entscheidet so alleine das Land.
Kommentare (11)
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