Fußfessel für Ex-Partner
Eine 36-jährige Marokkanerin hat ihren Ex-Partner wegen häuslicher Gewalt angezeigt. Er muss nun eine elektronische Fußfessel tragen.
Vor einigen Tagen erstattete eine 36-jährige marokkanische Staatsbürgerin Anzeige gegen ihren Ex-Partner, einen 36-jährigen Tunesier, der bereits zuvor wegen häuslicher und sexueller Gewalt, Bedrohung und Verfolgung seiner Ex-Partnerin vorbestraft war.
Am Freitag hat die Polizei in Bozen die vorsorgliche Maßnahme des Annäherungs- und Kontaktverbotes vollzogen.
In ihrer Schilderung hatte das Opfer berichtet, dass der Mann ihr gegenüber seit Beginn ihrer Beziehung gewalttätig gewesen sei, oft die Hände erhoben und sie sogar vor den Augen ihrer Kinder mit dem Tod bedroht habe. Bei einer Gelegenheit habe das Opfer zudem zum Geschlechtsverkehr gezwungen werden müssen.
Nachdem die Frau den Mut aufgebracht hatte, aus der Gewaltspirale auszusteigen, und sich daraufhin entschlossen hatte, ihren Peiniger zu verlassen und ihn bei der Polizei anzuzeigen, hatte sich die Situation in den letzten Tagen noch weiter verschlechtert: Der Mann, der sich mit der Entwicklung der Dinge nicht abfinden wollte, näherte sich dem Opfer erneut und bedrohte es sogar mit einer Waffe.
Auf die Anzeige des Opfers hin hat der Voruntersucher daher beschlossen, dem Mann vorsorglich zu verbieten, sich seiner Ex-Partnerin und deren Familienangehörigen auf 500 Meter zu nähern. Der Tunesier wird nun mit einer elektronischen Fußfessel überwacht.
Aus denselben Gründen hat Quästor Paolo Sartori den Entzug seiner Aufenthaltsgenehmigung angeordnet, um seine Ausweisung aus dem Staatsgebiet zu veranlassen.
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