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Kein Limit für Kleingemeinden

Prettau

Der 1. Gesetzgebungsausschuss hat sich gegen eine Mandatsbeschränkung für Bürgermeister in den Kleingemeinden ausgesprochen.

Am Freitag wurde im 1. Gesetzgebungsausschuss des Regionalrates das „Locher-Gesetz“ zu den Mandatsbeschränkungen der Bürgermeister behandelt. Es sieht die 1:1-Übernahme der staatlichen Normen auf Südtirol und Trentino vor. „Beeindruckend, wie der sonst immer eigenständig, wenn nicht widerspenstig denkende Locher hier der staatlichen Vorgabe nachkommt,“ so die beiden grünen Vertreterinnen im Ausschuss Brigitte Foppa und Madeleine Rohrer. Sie haben zwei Änderungsanträge eingebracht, welche die staatliche Regelung strenger auslegen und erstens auch die Bürgermeister der kleinen Gemeinden (unter 5.000 EW) der Mandatsbeschränkung unterwirft und zweitens dieses auch auf die Referenten in den Gemeinden aller Größenordnungen ausdehnt. Die Frage der Verfassungsmäßigkeit begründen die beiden Abgeordneten damit, dass auch in Sizilien eine eingrenzende Formulierung zugelassen worden war und in Südtirol aufgrund des quasi 1-Parteien-Monopols eine zeitliche Eingrenzung argumentierbar sei.

Brigitte Foppa zum ersten Vorschlag: „Wir schlagen die Mandatsbeschränkung auch in den kleinen Gemeinden vor, weil ein Wechsel nach 3 Amtsperioden gut tut. Neue Gesichter, Junge, Frauen haben sonst keine Chance. Wir halten nichts von den „Dorfkaiser“-Anschuldigungen. Bürgermeister leisten einen außerordentlich wichtigen Beitrag zur Demokratie und Gemeinwohl. 15 Jahre sind aber eine lange Zeit – denken wir nur dran, dass die gesamte Schulzeit eines jungen Menschen 13 Jahre sind! – was man in diesen Jahren in der Exekutive nicht erreicht, erreicht man auch nachher nicht.“

Zur Mandatsbeschränkung der Referenten wird der Antrag bis zur Behandlung im Plenum vorgelegt. Dazu Madeleine Rohrer: „Politik in einer Demokratie bedeutet eben nicht, dass immer die gleichen wenigen über alle anderen bestimmen. Es braucht immer wieder einen personellen Wechsel, auch in den Ausschüssen, es braucht neuen Schwung und frische Ideen, damit sich nicht schlechte Gewohnheiten einschleifen. Ein solcher Wechsel tut überall gut, ganz egal, ob Bürgermeister oder Gemeindereferenten, die gerade in größeren Gemeinden ganz wesentliche Aufgaben und Zuständigkeiten haben. Für Bürgermeister:innen und Gemeindereferenten müssen daher dieselben Regeln gelten, ganz egal wer die Person ist“.

Der Antrag zur Mandatsbeschränkung in den Kleingemeinden wurde abgelehnt. Es ist offensichtlich, dass die Mehrheit all ihre Bemühungen auf die Ausweitung der Amtsdauer in den Großgemeinden zielt. Doppelzüngigkeit kennt keine Grenzen.

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