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Kein Deutsch?

Luis Durnwalder

Die Verteidigung von Luis Durnwalder setzt im Prozess zur ihm vorgehaltenen Falscherklärung auf die Waffe der Sprachbestimmungen.

von Thomas Vikoler

Versteht Luis Durnwalder, langjähriger Landeshauptmann von Südtirol, kein Deutsch? Dass er den Inhalt der Vorladung des Landesgerichts Bozen (inklusive Anklageschrift der Staatsanwaltschaft) zu einer Hauptverhandlung vor Einzelrichterin Giulia Rossi inhaltlich nachvollziehen kann, daran dürfte kein Zweifel bestehen.

Die Vorladung war auf der gestrigen Erstverhandlung im Strafverfahren zu einer vermeintlichen Falscherklärung in einem Antrag auf Ratenzahlung an die Agentur der Einnahmen Gegenstand eines Antrages von Durnwalders Verteidigern Gerhard Brandstätter und Karl Pfeifer.

Sie sind der Ansicht, dass Vorladung und Anklage gemäß den Sprachbestimmungen des Autonomiestatuts nichtig sind. Der Grund: Durnwalder hatte die Verfahrenssprache Italienisch gewählt, die Zustellung erfolgte, wie erwähnt, auf Deutsch.

„Wir gingen bei der Wahl der Verfahrenssprache davon aus, dass auch Domenico Aiello zum Verteidiger-Team gehören würde“, sagt Verteidiger Brandstätter. Aiello, der Durnwalder im SoFo-Verfahren als Co-Anwalt vertreten hatte, ist diesmal aber nicht dabei.

Der absurd anmutende Nichtigkeitsantrag – der Alt-Landeshauptmann ist beider Sprachen mächtig – zielt darauf, Zeit zu gewinnen. Nimmt ihn Richterin Rossi auf der nächsten Verhandlung am 13. November an, gehen die Akten zurück an die Staatsanwaltschaft, die erneut Anklage erheben müsste. Der Fall würde einem neuen Richter, einer neuen Richterin zugewiesen, und eine Verjährung um viele Monate näher rücken.

Durnwalder hatte in seinen Antrag auf Ratenzahlung angegeben, er sei finanziell nicht in der Lage, die 23.642 Euro aus dem SoFo-II-Verfahren sofort zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft stellte Nachforschungen über seine tatsächliche Vermögenslage an und erhob Anklage wegen Falscherklärung. Die Verteidigung argumentiert u.a., dass die Agentur den Antrag genehmigte und Ratenzahlung zugestand.

 

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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