Kein Deutsch?
Die Verteidigung von Luis Durnwalder setzt im Prozess zur ihm vorgehaltenen Falscherklärung auf die Waffe der Sprachbestimmungen.
von Thomas Vikoler
Versteht Luis Durnwalder, langjähriger Landeshauptmann von Südtirol, kein Deutsch? Dass er den Inhalt der Vorladung des Landesgerichts Bozen (inklusive Anklageschrift der Staatsanwaltschaft) zu einer Hauptverhandlung vor Einzelrichterin Giulia Rossi inhaltlich nachvollziehen kann, daran dürfte kein Zweifel bestehen.
Die Vorladung war auf der gestrigen Erstverhandlung im Strafverfahren zu einer vermeintlichen Falscherklärung in einem Antrag auf Ratenzahlung an die Agentur der Einnahmen Gegenstand eines Antrages von Durnwalders Verteidigern Gerhard Brandstätter und Karl Pfeifer.
Sie sind der Ansicht, dass Vorladung und Anklage gemäß den Sprachbestimmungen des Autonomiestatuts nichtig sind. Der Grund: Durnwalder hatte die Verfahrenssprache Italienisch gewählt, die Zustellung erfolgte, wie erwähnt, auf Deutsch.
„Wir gingen bei der Wahl der Verfahrenssprache davon aus, dass auch Domenico Aiello zum Verteidiger-Team gehören würde“, sagt Verteidiger Brandstätter. Aiello, der Durnwalder im SoFo-Verfahren als Co-Anwalt vertreten hatte, ist diesmal aber nicht dabei.
Der absurd anmutende Nichtigkeitsantrag – der Alt-Landeshauptmann ist beider Sprachen mächtig – zielt darauf, Zeit zu gewinnen. Nimmt ihn Richterin Rossi auf der nächsten Verhandlung am 13. November an, gehen die Akten zurück an die Staatsanwaltschaft, die erneut Anklage erheben müsste. Der Fall würde einem neuen Richter, einer neuen Richterin zugewiesen, und eine Verjährung um viele Monate näher rücken.
Durnwalder hatte in seinen Antrag auf Ratenzahlung angegeben, er sei finanziell nicht in der Lage, die 23.642 Euro aus dem SoFo-II-Verfahren sofort zu zahlen. Die Staatsanwaltschaft stellte Nachforschungen über seine tatsächliche Vermögenslage an und erhob Anklage wegen Falscherklärung. Die Verteidigung argumentiert u.a., dass die Agentur den Antrag genehmigte und Ratenzahlung zugestand.
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Kommentare (11)
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gulli
Vor Gericht sind alle gleich und dann gibt es noch die Gleicheren.,.
pingoballino1955
Normal kann sich kein Staatsbürger.in eine Falscherklärung in Italien und vor Gericht leisten,man zockt auf Verjährung,welche gerichtliche Schandposse!!!!! Euch ist wohl nichts zu BLÖD??????
andreas
Natürlich kann man sich mit juristischen Winkelzügen einem Urteil entziehen, doch bei solchen für Durnwalder überschaubaren Summen, sollte er zahlen und gut ist.
robby
Gar nichts sollte er zahlen. Ist doch alles nur ein Rachefeldzug vom Staatsanwalt Schülmers.
heracleummantegazziani
Ist nicht mehr Staatsanwalt am Rechnungshof.
andreas
Rispoli, Schülmer hat wohl kaum die Macht dazu.
gerhard
Wie tief muss ein ehemaliger, inzwischen rechtskräftig als Verbrecher verurteilter Landeshauptmann noch sinken?
Er verrät die deutsche Sprache und wählt italienisch.
Nur um wieder eine seiner hinterfotzigen Straftaten durch den Versuch der Verjährung zu torpedieren.
Ein solch widerwärtiges Verhalten ist absolut schändlich.
foerschtna
Schon sehr traurig, dass unser ehemaliger LH keine 23.000 Euro mehr hat, um eine Strafe sofort bezahlen zu können. Sollte man einen Spendenaufruf starten ?
opa1950
Die 23.000 Euro wären für Durnwalder nur ein Trinkgeld.Aber es zu bezahlen ist bei dem sturen Pusterer Sch …..l nicht drinnen.Seine Anwälte kosten sicher 3 x soviel. Aber der Luis möchte nicht nachgeben.
paul1
Einfach nur beschämend! Für die Autonomie predigen und kämpfen wollen und dann bei Gericht die italienische Sprache fordern!!!!!!!!!!!!
bananajoe
Er sollte sich sein Gesicht bewahren und einfach zahlen. Ständige schlechte Presse tut ihm nicht gut. Wer sagt es ihm?