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Ganz oder gar nicht

Gerichtsgebäude in Bozen

Der neue Gutachter von Alexander Gruber muss seine Bewertungen bis 10. Jänner vorlegen.

Hat der jahrzehntelange Drogen- und Alkoholkonsum bei Alexander Gruber, 57, eine derartige neuronale Schädigung bzw. Erkrankung mit sich gebracht, die ihn auch ohne Alkoholkonsum stark beeinträchtigt? Das ist die entscheidende Frage, die Eraldo Mancioppi, Psychiater aus Rovereto, bis zum 10. Jänner, wenn er sein Amtsgutachten vorliegen muss, zu beantworten hat.

Sein Vorgänger Josef Schwitzer konnte sie bekanntlich nicht klar beantworten. Er hält den Sterzinger, der wegen Tötung seiner Partnerin Sigrid Gröber, 39, im Februar 2023 vor Gericht steht, für zum Tatzeitpunkt teilweise zurechnungsfähig.

Mancioppis Antwort lässt keinen Spielraum für Zwischenlösungen. Weil die Einnahme von Alkohol bei voller Zurechnungsfähigkeit einen erschwerenden Umstand darstellt, hat der Gutachter lediglich zwei Optionen: Entweder Gruber ist ganz oder gar nicht schuldfähig.

In der Verhandlung am Mittwoch wurde auch die Gefängnisärztin Elisa Biganelli angehört, die den Angeklagten seit eineinhalb Jahren in der Bozner Haftanstalt betreut. Sie berichtet von einer erheblichen Besserung seines Zustandes (sie bezeichnet ihn als „Vorzeigehäftling“), nach seiner Inhaftierung habe er hingegen starke Entzugserscheinen mit Gedächtnislücken gehabt.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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