Neue Sozialhilfe
MieterInnen öffentlicher Wohnungen können bei Verstößen gegen die Mieterordnung zwei Jahre von der Leistung der Wohnungsnebenkosten ausgeschlossen werden.
Von Matthias Kofler
Während Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Konferenz der Autonomen Regionen und Provinzen in Bari weilt, hat seine Stellvertreterin Rosmarie Pamer gemeinsam mit Hubert Messner und Peter Brunner die umfangreiche Tagesordnung der Landesregierung vorgestellt. Unter den Beschlüssen sticht besonders die Entscheidung hervor, den Gemeinden, die Hallenbäder und Kunsteisanlagen betreiben und mit hohen Energiekosten zu kämpfen haben, insgesamt 3 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die Standortgemeinden von Hallenbädern erhalten zwei Millionen Euro, während Kunsteisanlagen eine Million Euro erhalten, um ihre Energiekosten zu decken.
Auf Vorschlag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer hat die Landesregierung die Durchführungsverordnung zur finanziellen Sozialhilfe geändert. 2023 wurden 46,1 Millionen Euro über die Sozialsprengel ausbezahlt. Zu den wesentlichen Anpassungen zählt, dass MieterInnen öffentlicher Wohnungen bei Verstößen gegen die Mieterordnung zwei Jahre von der Leistung der Wohnungsnebenkosten ausgeschlossen werden können. „Damit schaffen wir ein klares und transparentes Regelwerk für alle Beteiligten“, betont Pamer.
Die Berechnungsgrundlage für den Faktor der wirtschaftlichen Lage (FwL) wird von 2,22 auf 2,7 angehoben, um mehr Menschen den Zugang zu den Leistungen zu ermöglichen. Außerdem gilt der Beitrag „Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe“ nun auch für Menschen mit Behinderungen, die in Wohnungen von gemeinnützigen Organisationen leben. Neu eingeführt wurde die Leistung „Unterstützung zur Aufrechterhaltung des Familienlebens“, die sich an Einzelpersonen oder Familien richtet, die bereits sozialpädagogische Wohnbegleitung in Anspruch nehmen.
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