Du befindest dich hier: Home » News » Neue Sozialhilfe

Neue Sozialhilfe


MieterInnen öffentlicher Wohnungen können bei Verstößen gegen die Mieterordnung zwei Jahre von der Leistung der Wohnungsnebenkosten ausgeschlossen werden.

Von Matthias Kofler

Während Landeshauptmann Arno Kompatscher bei der Konferenz der Autonomen Regionen und Provinzen in Bari weilt, hat seine Stellvertreterin Rosmarie Pamer gemeinsam mit Hubert Messner und Peter Brunner die umfangreiche Tagesordnung der Landesregierung vorgestellt. Unter den Beschlüssen sticht besonders die Entscheidung hervor, den Gemeinden, die Hallenbäder und Kunsteisanlagen betreiben und mit hohen Energiekosten zu kämpfen haben, insgesamt 3 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Die Standortgemeinden von Hallenbädern erhalten zwei Millionen Euro, während Kunsteisanlagen eine Million Euro erhalten, um ihre Energiekosten zu decken.

Auf Vorschlag von Soziallandesrätin Rosmarie Pamer hat die Landesregierung die Durchführungsverordnung zur finanziellen Sozialhilfe geändert. 2023 wurden 46,1 Millionen Euro über die Sozialsprengel ausbezahlt. Zu den wesentlichen Anpassungen zählt, dass MieterInnen öffentlicher Wohnungen bei Verstößen gegen die Mieterordnung zwei Jahre von der Leistung der Wohnungsnebenkosten ausgeschlossen werden können. „Damit schaffen wir ein klares und transparentes Regelwerk für alle Beteiligten“, betont Pamer.

Die Berechnungsgrundlage für den Faktor der wirtschaftlichen Lage (FwL) wird von 2,22 auf 2,7 angehoben, um mehr Menschen den Zugang zu den Leistungen zu ermöglichen. Außerdem gilt der Beitrag „Selbstbestimmtes Leben und gesellschaftliche Teilhabe“ nun auch für Menschen mit Behinderungen, die in Wohnungen von gemeinnützigen Organisationen leben. Neu eingeführt wurde die Leistung „Unterstützung zur Aufrechterhaltung des Familienlebens“, die sich an Einzelpersonen oder Familien richtet, die bereits sozialpädagogische Wohnbegleitung in Anspruch nehmen.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

Kommentare (1)

Lesen Sie die Netiquette und die Nutzerbedingungen

  • brutus

    „MieterInnen öffentlicher Wohnungen können bei Verstößen gegen die Mieterordnung zwei Jahre von der Leistung der Wohnungsnebenkosten ausgeschlossen werden.“

    …wer kontrolliert das???
    …wer entscheidet das???

    ….bei der Überschallgeschwindigkeit unserer Justiz und den Einspruchmöglichkeiten wird das ein Rohrkrepierer par excellence!

Kommentar abgeben

Du musst dich EINLOGGEN um einen Kommentar abzugeben.

2024 ® © Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH/Srl Impressum | Privacy Policy | Netiquette & Nutzerbedingungen | AGB | Privacy-Einstellungen

Nach oben scrollen