Gefälschte Rechnungen
Kürzlich haben sich in Südtirol die Fälle von gefälschten Zahlungsaufforderungen und PEC-Mails wieder gehäuft. Die Handelskammer ruft zur Achtsamkeit auf.
Zahlreiche Südtiroler Betriebe erhalten in letzter Zeit gefälschte E-Mails und PEC-Mails mit Zahlungsaufforderungen, die den Eindruck erwecken, sie seien korrekt oder gar von amtlichen Behörden ausgestellte Rechnungen.
Dabei handelt es sich aber um gefälschte Zahlungsaufforderungen, die unter keinen Umständen bezahlt werden sollten.
Irreführende Geschäftspraktiken dieser Art sind keine Seltenheit: Überall in Italien können Datensätze von im Handelsregister oder in anderen öffentlichen Datenbanken eingetragenen Unternehmen abgefragt werden. Diese Betriebe werden in der Folge systematisch mit der Aufforderung angeschrieben, eine Gebühr für die Eintragung der eigenen Firmendaten in private Datenbanken und nicht offizielle Markenregister zu zahlen.
Hierbei wird bewusst eine offiziell klingende Formulierung gewählt, die bei schnellem Durchlesen als Zahlungsaufforderung für die Jahresgebühr der Handelskammer oder andere Pflichtgebühren verstanden werden kann. Erst im Kleingedruckten bzw. bei genauerem Hinsehen wird ersichtlich, dass dies nicht der Fall ist.
Außerdem sind Fälle von gefälschten Zahlungsaufforderungen im Umlauf, die via PEC-Mail versendet werden. Die Nachrichten verweisen dann auf eine Rechnung, welche über einen Link erreicht werden kann. Dieser Link könnte, wenn er aufgerufen wird, den Computer mit Malware infizieren. Bei Erhalt solcher Mails ist höchste Vorsicht geboten und es wird empfohlen, die betreffenden Nachrichten zu löschen, ohne den Link zu öffnen.
Weiters wurde der Handelskammer ein Fall bekannt, in welchem die Daten einer Firma unerlaubterweise genutzt wurden, um gefälschte Rechnungen zu erstellen und zu versenden. Dies geht über die irreführenden Geschäftspraktiken hinaus und bereits in Richtung Betrug.
„Rechnungen müssen vor der Bezahlung überprüft werden. Insbesondere wenn sich die Bankkoordinaten des Rechnungsstellers geändert haben, ist Vorsicht geboten“, erklärt Alfred Aberer, Generalsekretär der Handelskammer Bozen.
Betroffene Unternehmer/innen haben die Möglichkeit, die italienische Schutzbehörde für Markt und Wettbewerb auf unlautere Geschäftspraktiken bzw. irreführende Werbeaktionen aufmerksam zu machen. Die entsprechende Meldung kann entweder online unter www.agcm.it oder über die Grüne Nummer 800 166 661 erfolgen. Weiters hat das Unternehmen ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Zahlungsdatum.
Die Handelskammer Bozen veröffentlicht auf ihrer Website unter dem Menüpunkt „Marktregelung“ laufend aktuelle Informationen zu diesen irreführenden Geschäftspraktiken.
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