Verjährte Falscherklärung
Im Prozess zum Pragser Parkplatzverfahren erklärt das Gericht die Verjährung von zwei Bürgermeister Friedrich Mittermair vorgehaltenen Straftaten. Und ruft, wie angekündigt, zum Tatbestand des Amtsmissbrauchs das Verfassungsgericht an.
von Thomas Vikoler
Der Faktor Zeit spielte auch in diesem Strafverfahren eine große Rolle. Zunächst gab es ein längeres Hin und Her zwischen Staatsanwaltschaft und Voruntersuchungsrichter Walter Pelino, der zweimal einen Archivierungsantrag zurückwies und schließlich eine Zwangsanklage gegen den Pragser SVP-Bürgermeister Friedrich Mittermair und die damalige Assessorin und heutige Parkplatzbetreiberin Carlonie Heiss anordnete.
Dann folgte ein zeitraubender Kampf ihrer Verteidiger Meinhard Durnwalder bzw. Marco Mayr und Flavio Moccia mit der Forderung nach Übersetzung sämtlicher deutschsprachigen Akten. Eine der beiden Beschuldigten hatte Italienisch als Verfahrenssprache gewählt. Schließlich gab es mehrere Vertagungen wegen des Austauschs von Richtern.
Das alles führte dazu, dass ein Richtersenat unter Vorsitz von Stefan Tappeiner gestern die Verjährung von zwei Mittermair vorgehaltenen Straftaten erklärte, nämlich Falscherklärung und die Verletzung von Umweltbestimmungen.
Zur Erinnerung: Mittermair hatte im Frühjahr 2016 eine Baukonzession für die Errichtung eines großen Parkplatzes am Pragser Wildsee unterzeichnet. Nutznießerin war die damalige Gemeindereferentin Caroline Heiss, die das entsprechende Waldstück kurz zuvor erworben hatte.
In der Baukonzession wurde auf einen Beschluss der Landesregierung verwiesen, mit dem die notwendige Umwidmung genehmigt worden sei. Was offensichtlich nicht stimmte. Die Gemeinde Prags verfügte zu jenem Zeitpunkt allein über das ominöse Promemoria der Landesregierung, in dem eine Lösung des Parkplatz-Problems am See angesichts des großen Besucherandrangs in Aussicht gestellt wird.
Für die Staatsanwaltschaft stellt diese Wahrheitswidrigkeit in der Baukonzession eine Falscherklärung in einer öffentlichen Urkunde dar. Dieser Strafbestand ist nun – ebenso wie vermeintliche Umweltdelikte – endgültig vom Tisch, die Verteidigung stellte sich in der Verhandlung jedenfalls nicht dagegen.
Die zweite Entscheidung des Gerichts: Das Verfahren zum Vorwurf des verbliebenen Anklagepunkts des Amtsmissbrauchs wurde abgetrennt und ein Antrag der Staatsanwaltschaft und von Amanda Cheneri, der Anwältin von Nebenkläger und Parkplatzkonkurrent Josef Ploner (siehe Kasten), angenommen.
Auf der Verhandlung am kommenden Montag, den 28. Oktober wird das Gericht eine Anordnung verlesen, mit der das übriggebliebene Pragser Verfahren an den Verfassungsgerichtshof verwiesen wird. Und zwar – wie vergangene Woche von der TAGESZEITUNG angekündigt – um klären zu lassen, ob der von der Regierung Meloni durchgeführte Abschaffung des Tatbestandes des Amtsmissbrauchs verfassungskonform ist oder nicht. Bozen folgt damit der ersten Anrufung des Verfassungsgerichts durch das Landesgericht Florenz.
Mit einem Spruch ist frühestens Anfang kommenden Jahres zu rechnen.
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Kommentare (5)
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andreas
Jeder normale Bürger hätte seine Strafe schon längst gezahlt und wohl dazu verdonnert worden, zurückzubauen.
Ist aber ein SVPler und auch dieser äußerst unsympathische Anwalt aus Bruneck, welcher schon die Gemeinde beim Fall Vallazza verteidigt hat dabei, wo es auch zum Schaden des Landes war, ist alles nicht so dramatisch und mit juristischen Spielchen wird ein Urteil vermieden.
Es ist also nicht überraschend, wenn Politiker im Ansehen hinter den Taliban stehen.
hermannh
Italien ist ein Rechtsstaat, das Parteibüchlein zählt entgegen der Meinung billigen Populisten nicht…
gulli
Vor dem Gesetz sind alle gleich und dann gibt es noch die Gleichern.
franz1
@hermannh,
wos den oben „beschriebenen“ anbelangt, bisch afn Holzweg (evtl. sein Freind)?
wenn du dei Gschichtlan olle kennasch tat ba dir es Ohrensausen nimmer aufhören, …. Obo so isch des leider molö so ba ins in schenen Schittirol.
ummagumma
@franz1, allein schon die Aussage mit dem Rechtsstaat zeigt wieviel Ahnung das HermelinchenH hat. NULl!