Die neuen Lagen
Mit der Anerkennung von 86 bis ins Detail dokumentierten Lagen macht die Südtiroler Weinwirtschaft einen weiteren Schritt in Richtung Einzigartigkeit.
Diese Abgrenzung stellt in Zukunft auch sicher, dass in jeder erhobenen Lage die optimalen Rebsorten wachsen, schreibt eine Reduktion der Erntemengen fest und garantiert den Konsumentinnen und Konsumenten auch die Herkunft des Weins, also die Weinberge, in denen die Trauben gewachsen sind.
Mit der Anerkennung durch das Landwirtschaftsministerium wird der Lagenabgrenzung in Südtirol ein besonderer rechtlicher Status zugesprochen.
So darf die Lage – etwa Gries, Mazon, Eppan Berg oder Brenntal, um nur einige der 86 anerkannten Lagen zu nennen – künftig als zusätzliche geografische Angabe („Unità Geografica Aggiuntiva“, UGA) neben der Bezeichnung „Südtirol DOC“ auf dem Etikett geführt werden.
Dies ist ein Schlussstrich unter einem aufwendigen Prozess, den das Konsortium Südtirol Wein schon vor Jahren angestoßen hat. „In den Weinbauorten sind Kommissionen aus Agronomen, Önologen, Weinbauern, Produzenten und Kennern der Weinbaugeschichte gebildet worden“, so der Präsident des Konsortiums und Obmann der Kellerei Kurtatsch Andreas Kofler. „Sie hatten die Aufgabe, die Lagen abzugrenzen und zu entscheiden, welche Rebsorten für die jeweiligen Lagen geeignet sind.“
Komplexe Abgrenzung
Hinter dem Lagenkonzept steckt die Erkenntnis, dass die Trauben- und Weinqualität zuerst von Böden und Mikroklima sowie von Meereshöhe, Hangneigung, Sonneneinstrahlung, Thermik, Luftzirkulation und Niederschlägen beeinflusst wird. So wurden, um homogene Lagen zu erfassen, Daten zu Mikroklima, Sonneneinstrahlung, Beschattung, Meereshöhe und Bodenbeschaffenheit ausgewertet.
„Uns war vor auch die historische Verbundenheit dieser Lagen von enormer Wichtigkeit. Dank des Theresianischen Katasters aus der Mitte des 18. Jahrhunderts konnten wir auf kostbare historische Flurnamen zurückgreifen“, unterstreicht der Vizepräsident des Konsortiums Südtirol Wein und Inhaber des Weingut J. Hofstätter in Tramin, Martin Foradori.
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Rebsorten definiert und Menge vermindert
Nebst der geografischen Abgrenzung wurden auch die optimalen Rebsorten für die einzelnen Lagen definiert. „Es muss präzisiert werden, dass ein Winzer in den neuen Lagen auch weiterhin die Rebsorten anbauen darf, die in Südtirol zugelassen sind“, erklärt Eduard Bernhart, Direktor des Konsortiums Südtirol Wein. „Allerdings dürfen nur jene Weine als Lagenwein ausgewiesen werden, deren Rebsorten von den Experten ausgewählt wurden. Je nach Lage können das bis zu fünf sein, es gibt aber durchaus auch Lagen, für die nur eine oder zwei Rebsorten ausgewählt wurden“, so Bernhart.
„Mit einer Mengenreduzierung von 25 Prozent auf die erlaubte DOC-Menge stellen wir zudem sicher, dass die Qualitäten dieser besonderen Weine eine weitere Steigerung erfahren“, so Andreas Kofler. Und Martin Foradori ergänzt: „Unser Ziel ist, die Charakteristiken der verschiedenen Lagen in die Flasche zu bekommen. ,Terroir‘ soll kein Marketingbegriff sein, sondern im Weinglas auch erkennbar werden.“
Hilfe für den Endverbraucher
Eine weitere Neuerung stellt auch ein eigens vom Konsortium Südtirol Wein entworfenes Piktogramm dar. Neben der Erwähnung der Lage auf dem Etikett, ist es für den Produzenten verpflichtend, auch dieses Piktogramm abzubilden. Damit ist es für Konsumentinnen und Konsumenten möglich, künftig Lagen- von Markenweinen unterscheiden zu können.
Andreas Kofler präzisiert schließlich auch die Vision, die die Südtiroler Weinwirtschaft mit der neuen Lagenabgrenzung verfolgt. „Wenn unser Konzept greift, können diese Lagen – so wie die großen Vorbilder aus anderen weltbekannten Weinbaugebieten – zum Synonym großer, einzigartiger und unverwechselbarer Weine werden.“
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