Die Höfekommissare
Die Landesregierung hat in dieser Woche die fünf Mitglieder der (mächtigen) Landeshöfekommission ernannt.
Die Landeshöfekommission ist für Beschwerden zuständig, die sich gegen die Entscheidungen der örtlichen Höfekommissionen und der Abteilung Landwirtschaft richten.
Die Landeshöfekommission wird von der Landesregierung für die Dauer von fünf Jahren bestellt.
Nun wurden die Mitglieder ernannt. Sie besteht aus dem Landesrat für Landwirtschaft als Vorsitzenden und vier weiteren Mitglieder: einer Richterin oder einem Richter, einem oder einer Sachverständigen aus dem Bereich Landwirtschaft, einem Landwirt oder einer Bäuerin, den oder die der Landwirtschaftslandesrat vorschlägt und einem Vertreter oder einer Vertreterin, der vom mitgliederstärksten Bauernverband vorgeschlagen wird. Ein Sekretär bzw. eine Sekretärin unterstützt die Arbeiten der Landeshöfekommission. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Landesverwaltung erhalten für ihre Tätigkeit in der Landeshöfekommission keine Vergütung; für die übrigen Mitglieder sind für den gesamten Zeitraum 15.999 Euro an Vergütungen und Spesenrückvergütungen vorgesehen.
Bis zum Jahr 2029 werden somit Landesrat Luis Walcher (Vorsitzender), Ulrike Ceresara (Richterin, die von der Präsidentin des Landesgerichtes vorgeschlagen wurde; Ersatzmitglied: Mara Cristina Erlicher), Martine Parisi (Sachverständige im Bereich Landwirtschaft – bestätigt; Ersatz: Michela Carlotto), Oswald Karbon (Ersatz: Daniel Gasser; vom Südtiroler Bauernbund vorgeschlagen ) und Leo Tiefenthaler (vom Landesrat für Landwirtschaft vorgeschlagen; Ersatz: Martin Kaser) dem Gremium angehören. Sekretär der Kommission ist Werner Hintner, Direktor des Amtes für bäuerliches Eigentum.
„Die Landeshöfekommission und die örtlichen Höfekommissionen sind wichtige Gremien für den Erhalt der geschlossenen Höfe. Sie entscheiden vor allem über Grund- und Eigentumsverschiebungen innerhalb dieser juridischen Subjekte aufgrund von objektiven, gesetzlich vorgesehenen Kriterien“, sagt Landesrat Luis Walcher.
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