Alte Narben
Die Staatsanwaltschaft beantragte für einen 30-jährigen Klausner sechs Jahre Haft wegen sexueller Gewalt und Misshandlung. Heraus kamen sechs Monate Haft.
Im August 2021 – das Paar lebte nicht mehr zusammen – kam es zu einem Zwischenfall, bei dem die Carabinieri einschritten. Eine Frau beklagte, von ihrem Ex-Partner attackiert worden zu sein. Tatsächlich hatte sie eine Verletzung am Gesicht.
Es folgte eine Beweissicherungsverfahren am Landesgericht, bei dem das mutmaßliche Opfer schwere Vorwürfe gegen den Mann erhob.
Er habe sie während ihrer Beziehung in den Jahren 2018 und 2019 mehrfach zum Sex gezwungen und sie auf vielfältige Weise körperlich misshandelt: Schläge mit dem Gürtel, mit einem Bügeleisen oder einer zerbrochenen Flasche zugefügte Verletzungen. Zum Beweis dafür zeigte die Frau zahlreiche Narben an ihre Körper.
Die Staatsanwaltschaft erhob gegen den 30-jährigen Klausner schließlich Anklage wegen sexueller Gewalt, Misshandlung in der Familie (das Paar lebte zeitweise zusammen) und Körperverletzung (zum Zwischenfall im August 2021).
Nun ist der Mann von den schweren Vorwürfen weitgehend entlastet worden. Die Staatsanwaltschaft hatte für ihn in der Vorverhandlung am Landesgericht im verkürzten Verfahren (ein automatisches Drittel Strafnachlass) sechs Jahre Haft beantragt, der Nebenkläger-Anwalt forderte ebenfalls eine Verurteilung und eine Anzahlung auf den Schadensersatz von 50.000 Euro.
Doch Verteidiger Ernest Cuccarollo konnte im bedingten verkürzten Verfahren einen Trumpf ausspielen: Eine Bekannte des mutmaßlichen Opfers, die in der Vergangenheit mit ihm zusammengelebt hatte. Diese erklärte im Zeugenstand, dass damals am Körper der Frau auffallend viele Verletzungsspuren zu sehen gewesen seien. Also alte Narben.
Neben mehreren Widersprüchen in ihrer eigenen Schilderung wertete Richter Ivan Perathoner diese Zeugenaussage als einen Beweis für die beschränkte Glaubwürdigkeit der Ex-Partnerin des Klausners. Die Anklage basierte wesentlich auf ihren eigenen Aussagen.
Also sprach der Richter den 30-Jährigen vom Vorwurf der sexuellen Gewalt und der Misshandlung frei. Übrig blieb ein Schuldspruch über sechs Monate Haft wegen Körperverletzung.
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Kommentare (2)
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andreas69
Da passt nichts zusammen in diesem Absatz:
„Doch Verteidiger Ernest Cuccarollo konnte im bedingten verkürzten Verfahren einen Trumpf ausspielen: Eine Bekannte des mutmaßlichen Opfers, die in der Vergangenheit mit ihm zusammengelebt hatte. Diese erklärte im Zeugenstand, dass damals am Körper der Frau auffallend viele Verletzungsspuren zu sehen gewesen seien. Also alte Narben“
markp.
@andreas69
Ja, das ist wirklich unverständlich geschrieben. Ich interpretiere es so, dass diese „alten“ Narben nicht vom Angeklagten stammen, sondern entweder von einer früheren Beziehung oder anderen frühen Umständen (Unfall), an denen der Angeklagte nicht beteiligt war.