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Die Brunner-Reform


Wie die Landesregierung den durch die Decke schießenden Immobilienpreisen in Südtirol entgegentreten will.

Von Matthias Kofler

Landeshauptmann Arno Kompatscher spricht stolz von einem „bestaudenden Schritt, insbesondere in den Gemeinden, in denen die Immobilienpreise durch die Decke schießen“. Peter Brunner sekundiert: „Wir erhöhen nicht nur die Anzahl der verfügbaren Wohnungen, sondern sorgen auch dafür, dass diese für den Mittelstand leistbar bleiben.”

Auf Vorschlag des Urbanistik-Landesrates hat die Landesregierung die Durchführungsverordnung zu den Wohnungen mit Preisbindung genehmigt.

Im Kern sieht diese eine Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller vor. Der Antragsteller erhält die Baugenehmigung für die Errichtung der Wohnungen mit Preisbindung, wobei 60 Prozent des gesamten Bauvolumens davon betroffen sind. Der Antragsteller verpflichtet sich, mindestens 40 Prozent für geförderten Wohnbau und 20 Prozent für ansässige Bewohner zu realisieren.

Ein weiterer Aspekt ist die Festlegung einer Obergrenze für den Mietzins, die dem Landesmietzins entspricht. Auch der zulässige Höchstpreis für den Erst- und Weiterverkauf von Wohnungen, Garagen und Abstellplätzen mit Preisbindung wird definiert. Diese Preise werden anhand des Grundstückswerts und der Baukosten ermittelt, um eine faire Preisgestaltung zu garantieren.

Die Preisbindung bleibt für 20 Jahre bestehen, und auch nach Ablauf dieser Frist bleibt das Wohnen für Ansässige eine feste Bedingung. Die Vergabe der Wohnungen erfolgt nach einer Rangordnung, wobei der Schwerpunkt auf dem Verkauf liegt. Sollten nicht genügend Kaufinteressenten gefunden werden, sind die Gemeinden verpflichtet, die Wohnungen zur Miete anzubieten. Diese Rangordnungen sind für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig.

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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