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Ein Beamter der Postpolizei bei der Arbeit

Ein 50-jähriger Mann aus Bozen sitzt seit zehn Tagen wegen des Besitzes von kinderpornographischem Material in U-Haft.

Er lebte bis vor kurzer Zeit in einer Beziehung und ging einer regulären Arbeit nach. Doch vor zehn Tagen erhielt er Besuch von der Polizei. Auf der Grundlage eines Haftbefehls des Landesgerichts Trient wurde der 50-jährige Bozner in das dortige Gefängnis gebracht.

Der Vorwurf gegen ihn: Besitz von kinderpornographischem Material.

Die Beweise dazu befanden sich auf dem Smartphone des Mannes, das im Zuge der Verhaftung sichergestellt wurde. Darauf befinden sich rund tausend Fotos und Videos, die Kinder in erotischen Posen und bei sexuellen Handlungen zeigen. Mit diesem umfangreichen Material auf dem Handy war der Mann, der keinen Computer besitzt, offenbar täglich unterwegs.

In diesen Tagen erhielt er im Gefängnis Besuch von seinem Anwalt Nicola Nettis, der sich nun um eine möglichst geringe Strafe für seinen Mandanten bemüht. Bleibt es – wie im Haftbefehl angeführt, beim einfachen Besitz des Materials, drohen dem U-Häftling, der nicht spezifisch vorbestraft ist, bis zu fünf Jahren Haft. Sollte er auch Handel damit betrieben oder gar an deren Herstellung beteiligt gewesen sein, sind es bis zu zwölf Jahre Haft.

Offenbar geriet der Bozner infolge einer internationalen Ermittlung gegen Kinderpornographie in das Visier der hiesigen Postpolizei. (tom)

Foto(s): © 123RF.com und/oder/mit © Archiv Die Neue Südtiroler Tageszeitung GmbH (sofern kein Hinweis vorhanden)

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